Abschlussbericht zu „Aufholen nach Corona“

Den Abschlussbericht zu „Aufholen nach Corona“ (vgl. https://table.media/bildung/analyse/schulminister-loben-sich-fur-corona-schulerhilfen/)

Ergebnis der Anfrage

Ist jetzt hier: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/v…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2023
  • Frist
    23. August 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Ab…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Abschlussbericht zu „Aufholen nach Corona“ [#284400]
Datum
21. Juli 2023 20:38
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Abschlussbericht zu „Aufholen nach Corona“ (vgl. https://table.media/bildung/analyse/schulminister-loben-sich-fur-corona-schulerhilfen/)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 284400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284400/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 21.07.23; #284400 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 21.07.2023 (…
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 21.07.2023 (#284400), mit welcher Sie um Zusendung des Abschlussberichtes zu "Aufholen nach Corona" baten. Ich weise Sie darauf hin, dass wir Ihre Anfrage als Bürgeranfrage und nicht als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin qualifizieren. Diese beantworten wir Ihnen gerne wie folgt: Der Abschlussbericht "Aufholen nach Corona" wird demnächst, wie schon der Zwischenbericht (https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/zwischenbericht-zum-aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche-vorgelegt.html), auf der Homepage der KMK öffentlich abrufbar sein. Mit freundlichen Grüßen