Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021

die Gutachten und Abschlussberichte zum Schienenverguss im Juni 2021, wie in [1] erwähnt.

[1]: https://www.kvv.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/meldungen/gutachter-legen-abschlussbericht-zum-schienenverguss-im-juni-2021-vor.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gutachten …
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021 [#249717]
Datum
22. Mai 2022 21:04
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gutachten und Abschlussberichte zum Schienenverguss im Juni 2021, wie in [1] erwähnt. [1]: https://www.kvv.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/meldungen/gutachter-legen-abschlussbericht-zum-schienenverguss-im-juni-2021-vor.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249717/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihr Interesse an dem Vorfall im Juni 2021, bei dem sich an versch…
Von
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Betreff
WG: Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021 [#249717]
Datum
23. Mai 2022 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihr Interesse an dem Vorfall im Juni 2021, bei dem sich an verschiedenen Stellen die Fugenvergussmasse an den Schienen der Karlsruher Straßenbahn gelöst hat. Derzeit sind wir dabei die juristischen Haftungsfragen zu klären. Da die Veröffentlichung dieser Informationen nachteilige Auswirkungen auf den Ablauf der folgenden Verfahren haben kann, können wir Ihnen das gewünschte Gutachten daher leider nicht zur Verfügung stellen. Unsere Presseabteilung hält die Öffentlichkeit jedoch über diese Angelegenheit in den örtlichen Medien informiert. Soweit Ihnen noch nicht bekannt, können Sie über den untenstehenden Link die neueste Berichterstattung nachlesen. https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/karlsruher-schienenfiasko-im-sommer-2021-ursache-fuer-millionenschaden-steht-nun-fest-art-2794296 Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Mir scheint jedoch, sie haben meine Anfrage als Bü…
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021 [#249717]
Datum
23. Mai 2022 10:58
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Mir scheint jedoch, sie haben meine Anfrage als Bürger*innen-Anfrage und nicht als Anfrage nach dem IFG BaWü aufgefasst. Ich bitte sie daher erneut, die Anfrage nach dem IFG zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift << Antragsteller:in >> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Sehr <<entfernt>>, Ihre Anfrage haben wir als Informationsbegehren nach dem Landesinformationsfreihe…
Von
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Antwort: AW: WG: Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021 [#249717]
Datum
23. Mai 2022 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, Ihre Anfrage haben wir als Informationsbegehren nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden- Württemberg (LIFG) gewertet. Das von Ihnen begehrte Gutachten können wir aus den genannten Gründen nicht herausgeben. Rechtliche Grundlage ist hierfür § 4 Abs 1 Nr. 5 LIFG Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die erneute sehr schnelle Antwort. Ich vermute, damit handelt es sich bei…
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021 [#249717]
Datum
23. Mai 2022 13:40
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die erneute sehr schnelle Antwort. Ich vermute, damit handelt es sich bei ihren Nachrichten um einen ablehnenden Bescheid (auch wenn zB eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt). Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Die von Ihnen genannte Ausnahme nach § 4 Abs 1 Nr. 5 LIFG greift hier nicht, da der § 4 Abs 1 LIFG voraussetzt, dass "das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann". Dies ist hier nicht der Fall: Zum einen wurde der Tenor der Gutachten (Verschulden liegt vollständig auf Seiten der ARGE) bereits durch die Presseabteilung veröffentlicht. Zum anderen müssen diese Gutachten im Rahmen des Gerichtsverfahrens sowieso an die Gegenseite(n) herausgegeben werden. Somit gefährden sie das Verfahren nicht. Sollten sie den Widerspruch ebenfalls ablehnen bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist (§ 9 Abs 2 LIFG). Ich werde außerdem den LfDI BW zur Vermittlung in das Verfahren einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift << Antragsteller:in >> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
23. Mai 2022 13:45
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249717/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Behörde die Informationsanfrage unberechtigterweise abgelehnt hat. Sie bezieht sich dabei auf § 4 Abs 1 Nr. 5 LIFG, der hier nicht greift, wie ich auch in meinem Widerspruch begründet habe. Zudem erfüllen die Schreiben der Behörde nicht die notwendigen formalen Kriterien und die Behörde kommt ihrer Informationspflicht nach § 9 Abs 2 LIFG nicht nach. Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage auch als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249717.pdf Anfragenr: 249717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249717/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
23. Mai 2022 13:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag [geschwärzt], zudem möchte ich sie noch auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg, vom 22.06.2021, Az. 1…
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
23. Mai 2022 13:57
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], zudem möchte ich sie noch auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg, vom 22.06.2021, Az. 10 S 320/20 hinweisen, in dem es wie folgt heißt: "Nachteilige Auswirkungen könnten nicht von einer Gefährdung der Erfolgsaussichten der öffentlichen Stelle als Partei in einem Verfahren ausgehen. Denn § 4 Abs. 1 Nr. 5 LIFG diene nicht dem Schutz der öffentlichen Hand vor Klagen der Bürger, sondern schütze die Rechtspflege vor nachteiligen Beeinträchtigungen, die jedenfalls nicht eintreten könnten, wenn zusätzliche Informationen dazu führten, dass ein Gericht ein materiell richtiges Urteil fällen könne und seine Entscheidung auf einer breiteren Basis beruhe." Wie auch der LfDI BW mit Bezug auf dieses Urteil schreibt: "Die Bestimmung dient ausschließlich dem Schutz der laufenden Verfahren an sich, d. h. ihrer störungsfreien Durchführung, nicht aber dem Schutz der Position der prozessbeteiligten Behörde."[1] Daher bitte ich sie wirklich, Ihre Entscheidung nochmal zu prüfen und mir die Dokumente auf elektronischem Wege zuzusenden. [1] Praxisratgeber LIFG, S43 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/12/IF_Praxisratgeber_neu_online.pdf Ich danke ihnen vielmals. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift << Antragsteller:in >> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag [geschwärzt], bitte entschuldigen sie noch eine (hoffentlich letzte) E-Mail zu meiner Anfrage. Ich habe…
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
23. Mai 2022 14:12
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], bitte entschuldigen sie noch eine (hoffentlich letzte) E-Mail zu meiner Anfrage. Ich habe versehentlich falsch aus dem Urteil zitiert. Ich meinte natürlich den folgenden Abschnitt aus der Urteilsbegründung: "[§ 4 Abs. 1 Nr. 5 LIFG] schützt dagegen nicht die Erfolgsaussichten der öffentlichen Hand vor Gericht; der Schutz verfahrens- oder materiellrechtlicher Positionen einer Behörde wird vom Anwendungsbereich des Ausnahmetatbestandes nicht erfasst [...]. Das Bekanntwerden der Informationen kann dann nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Gerichtsverfahren haben, wenn auf Grund der konkreten Umstände deren Beeinträchtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies erfordert eine auf konkreten Tatsachen beruhende prognostische Bewertung[...]. Darlegungsverpflichtet ist die informationspflichtige Stelle" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift << Antragsteller:in >> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Sehr <<entfernt>>, das VGH Urteil ist mir bekannt. Es ist jedoch auf diesen Sachverhalt so nicht übe…
Von
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage ?Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021? [#249717]
Datum
24. Mai 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, das VGH Urteil ist mir bekannt. Es ist jedoch auf diesen Sachverhalt so nicht übertragbar. In dem Urteil ging es um ein Rechtsgutachten zu Wasserversorgungsbeiträgen. Vor diesen Beiträgen war der Antragsteller selbst betroffen. Hier liegt die Sache jedoch anders, weil hier ggf Schadensersatzansprüche gegen Dritte Gegenstand sind. Der ordnungsgemäße Ablauf der gerichtlichen Verfahren und der Vergleichsverhandlungen wäre durch die Vorveröffentlichung gefährdet. Dies gilt insbesondere für das gegenwärtige Verfahrensstadium, in dem wir die möglichen juristischen Schritte prüfen und das weitere Vorgehen abstimmen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir derzeit das Gutachten nicht aushändigen können. Da sich der Informationsanspruch in diesem Fall nach § 7 Abs. 1 S.2 LIFG gegen die Stelle richtet, für die die öffentliche Dienstleistung wahrgenommen wird, werde ich Ihren Antrag an die Stadt Karlsruhe weiterleiten. Diese kann dann ggf. einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen, Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für ihre Bemühungen und das Weiterleiten meiner Anfrage an die Stadt Karlsruh…
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwort: AW: Vermittlung bei Anfrage ?Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021? [#249717]
Datum
24. Mai 2022 10:59
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für ihre Bemühungen und das Weiterleiten meiner Anfrage an die Stadt Karlsruhe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift << Antragsteller:in >> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
WG: Anspruch nach LIFG Schienenverguss An: [geschwärzt] Datum: 17.06.2022 16:11 Betreff: WG: Anspruch …
Von
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Betreff
WG: Anspruch nach LIFG Schienenverguss
Datum
17. Juni 2022 16:12
Status
Warte auf Antwort
An: [geschwärzt] Datum: 17.06.2022 16:11 Betreff: WG: Anspruch nach LIFG Schienenverguss Sehr geehrter [geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre dieser E- Mail angehängte Anfrage nach dem LIFG. Hierzu hat zwischen der Rechtsabteilung den Tochtergesellschaften VBK und KASIG GmbH der Stadt Karlsruhe bereits Korrespondenz stattgefunden, im Rahmen derer Ihnen mitgeteilt worden war, dass die gewünschte Information nicht erteilt werden kann. Sie halten Ihren geltend gemachten Informationsanspruch nach wie vor aufrecht und bitten um eine rechtsmittelfähige Entscheidung. Da sich der Informationsanspruch nach § 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 LIFG gegen die Stelle richtet, für die die öffentlichen Dienstleistung erbracht wird, ist die Stadt Karlsruhe für den Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheids zuständig. Ihrer Bitte kommen wir hiermit nach: Bescheid: Ihren Anspruch auf Zusendung der Gutachten und Abschlussberichte zum Schienenverguss im Juni 2021 lehnen wir ab. Begründung: Abschlussberichte, die sich auf den Schienenverguss im Juni 2021 beziehen, liegen nicht vor und können daher auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Für das Gutachten wurden einige Untersuchungen gemacht, entsprechendes Fugenmaterial entnommen und dieses untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen als gesonderte Abschlussberichte nicht vor. Vielmehr sind diese in das Gesamtgutachten eingeflossen. Dem geltend gemachten Anspruch in Bezug auf das Gutachten stehen § 4 Nr. 5 und Nr. 9 und § 6 LIFG entgegen. § 4 Nr. 5 LIFG Diese Norm umfasst das Recht der Beteiligten eines Gerichtsverfahrens (wobei durch diese Norm des LIFG im Gegensatz zur entsprechenden Regelung im IFG nicht nur laufende Verfahren geschützt sind), im Rahmen der jeweiligen Verfahrensordnungen darüber zu verfügen, ob und in welchem Umfang Informationen im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren zugänglich gemacht werden. Es wird durch diese Norm das Verfahren an sich geschützt, es geht nicht um den erfolg in einem solchen Verfahren. Würde das Gutachten aufgrund Ihrer Anfrage Ihnen zur Verfügung gestellt werden, würde der Stadt das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann diese Information in einem gerichtlichen Verfahren zugänglich gemacht wird, genommen und hätte damit im Sinne der Norm nachteilige Auswirkungen auf eben dieses Recht. § 4 Nr.9 LIFG Die Herausgabe des Gutachtens würde auf die Interessen der Stadt Karlsruhe bzw. ihrer Tochtergesellschaften im Wirtschaftsverkehr nachteilige Auswirkungen haben. Die Stadt und die Gesellschaften nehmen wie andere Marktteilnehmer am Privatrechtsverkehr und Wirtschaftsverkehr teil und deren Interessen sind in gleicher Weise schützenswert. Zwischen den Tochtergesellschaften und der Vertragspartnerin bestehen privatrechtliche Verträge, im Rahmen derer sich beide Vertragspartner auf der Ebene der Gleichordnung gegenüberstehen. Das Bekanntwerden der Informationen aus dem Gutachten könnte dazu führen, dass die Tochtergesellschaften im Wirtschaftsverkehr nicht mehr als gleichberechtigte Verhandlungspartner wahrgenommen werden, was selbstverständlich nachteilig im Sinne dieser Norm wäre. So wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin schützenswert sind, sind das auch die analogen Interessen der Tochtergesellschaften. § 6 Nr. 1 LIFG Der Urheber des Gutachtens hat in seinem Werk ausdrücklich Folgendes bestimmt: "Eine Weitergabe des Dokuments und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der XXX. Eine Weitergabe an Dritte bzw. Mitbewerber von XXX ist nicht zulässig." Damit steht der Schutz geistigen Eigentums Ihrem Informationsanspruch entgegen. § 6 Nr. 2 LIFG Der Inhalt des Gutachtens berührt auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin. Denn darin enthalten sind Informationen zu diesem Unternehmen, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind. Ohne Einwilligung der Vertragspartnerin kann das Gutachten daher nicht herausgegeben werden. Wir haben, wie diesbezüglich das Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG durch geführt, mit dem Ergebnis, dass eine Einwilligung zur Weitergabe des Gutachtens nicht erteilt wird. Aus den dargelegten Gründen kann die Auskunft auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht erteilt werden ( § 9 Abs. 2 LIFG). Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Karlsruhe einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [ [geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]! 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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: WG: Anspruch nach LIFG Schienenverguss [#249717] Sehr << Anrede >> anbei finden sie meinen Widers…
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Anspruch nach LIFG Schienenverguss [#249717]
Datum
5. Juli 2022 22:17
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei finden sie meinen Widerspruch zu ihrem Bescheid vom 17.06.2022. Dieser geht ihnen zur Wahrung eventueller Formerfordernisse in Laufe der Woche auch auf dem Postweg zu. Ich werde auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erneut um Vermittlung bitten. Für Rückfragen stehe ich auch gerne telefonisch unter der unten stehenden Nummer bereit. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2022-07-05-widerspruch.pdf Anfragenr: 249717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249717/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2022 22:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsge…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
5. Juli 2022 22:25
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Baden-Württembergs (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249717/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Stadt Karlsruhe die Anfrage ablehnt, obwohl dies meiner Meinung nach nicht (vollständig) nötig wäre. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt und würde sie daher bitten, gegenüber der Stadt zu vermitteln und so möglichst einen Informationszugang möglich zu machen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249717.pdf - 2022-07-05_1-2022-07-05-widerspruch.pdf Anfragenr: 249717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249717/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
5. Juli 2022 22:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Datenschutz - Az.: 0221.1-15-336 - Sehr [geschwärzt], beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenhe…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Datenschutz - Az.: 0221.1-15-336 -
Datum
18. Juli 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
761,3 KB
Sehr [geschwärzt], beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]> ?[geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] (?[geschwärzt] <[geschwärzt]> )[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] <[geschwärzt]> )[geschwärzt]
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Widerspruchsbescheid
Von
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
10. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> mit dieser E-Mail möchte ich nach meinem Widerspruch erkundigen. Können sie mir ber…
An Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
16. August 2022 12:35
An
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit dieser E-Mail möchte ich nach meinem Widerspruch erkundigen. Können sie mir bereits eine kurze Sachstandsmitteilung oder eine grobe Schätzung der verbleibendem Bearbeitungsdauer geben? Für ein – gerne auch telefonisches – Update dazu wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249717/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. August 2022 12:35
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
22. August 2022 15:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249717/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde den Informationsanspruch auch nach meinem Widerspruch und Ihrer Beratung ablehnt. Dabei wiederholt sie die Gründe aus dem Ursprünglichen ablehnenden Bescheid und greift die Argumentation sowohl aus meinem als auch Ihrem Schreiben in vielen Punkten nicht auf. Auch hinterlassen die mir mit dem Bescheid zugesendeten E-Mails den Eindruck, dass die Behörde im Drittbeteiligungsverfahren selbst das ziel hatte, dass der Gutachter die Weitergabe untersagte (Zitat E-Mail vom TÜV Süd am 26.07. "Wie Sie schon erwähnt hatten, ist eine Weitergabe an Dritte nicht zulässig."). Auch wurde nach dieser Untersagung keine weitere Prüfung vorgenommen, ob trotz Widerspruch des Dritten ein Informationszugang möglich ist. Es wird sich alleine auf dessen Untersagung gestützt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249717.pdf - 2022-07-05_1-2022-07-05-widerspruch.pdf - 2022-07-18_1-0221-4-15-336r1.pdf - 2022-08-10_1-20-08-22-14-02-microsoft-lens.pdf Anfragenr: 249717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249717/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Abschlussberichte und Gutachten zum Schienenverguss Juni 2021“ [#249717]
Datum
22. August 2022 15:06
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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