Abschlussberichte zu Demonstrationen - Beispiele & Statistiken

Bitte senden Sie mir von den Ihnen bereits vorliegenden Abschlussmeldungen zu den letzten fünf unterschiedlichen Terminen je eine Abschlussmeldung zu.

Welche statistischen Auswertungen werden zu Versammlungen und/oder deren Abschlussmeldungen gemacht?
Ich bitte um Zusendung der letzten fünf vorliegenden.

Ergebnis der Anfrage

Meldungen bzgl. Demonstrationen
Zwei Erlasse dazu, die dem LPA vorliegen: https://fragdenstaat.de/a/297018
Informationen, die dem IM vorliegen: https://fragdenstaat.de/a/297014
Zu personenbezogenen Daten darin: https://fragdenstaat.de/a/296959
Beispiele: https://fragdenstaat.de/a/296960

1989 wurden quartalsweise Statistiken angefertigt,
dies wurde jedoch irgendwann aufgegeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir von den Ihnen be…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussberichte zu Demonstrationen - Beispiele & Statistiken [#296960]
Datum
12. Januar 2024 10:24
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir von den Ihnen bereits vorliegenden Abschlussmeldungen zu den letzten fünf unterschiedlichen Terminen je eine Abschlussmeldung zu. Welche statistischen Auswertungen werden zu Versammlungen und/oder deren Abschlussmeldungen gemacht? Ich bitte um Zusendung der letzten fünf vorliegenden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussberichte zu Demonstrationen - Beispiele & Statistiken…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussberichte zu Demonstrationen - Beispiele & Statistiken [#296960]
Datum
14. Februar 2024 11:17
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussberichte zu Demonstrationen - Beispiele & Statistiken“ vom 12.01.2024 (#296960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 12.1.2024 haben Sie beim Ministerium für Inneres, Komm…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Abschlussberichte zu Demonstrationen - Beispiele & Statistiken [#296960]
Datum
14. Februar 2024 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 12.1.2024 haben Sie beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH gestellt. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu den im Ministerium vorhandenen Informationen zu statistischen Auswertungen von Versammlungen beziehungsweise Abschlussmeldungen. Entschuldigen Sie die nicht fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass keine solchen Informationen im Ministerium vorliegen, insbesondere keine statistischen Auswertungen. Versammlungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960]
Datum
22. Februar 2024 15:38
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Februar 2024 15:24 Uhr. Im Anhang möchte ich Ihnen einen Abschlussbericht zukommen lassen, der ausweislich des E-Mail-Verteilers an Stellen im Innenministerium bzw. dem LPA/LKA, die Teil des Innenministeriums sind, zugeleitet wurde, nach Aussage einiger Polizisten mir gegenüber ist es auch üblich, "IM / LFZ" alle Abschlussberichte zukommen zu lassen. Ich bitte Sie daher, Ihre Antwort noch einmal diesbezüglich zu überprüfen. Sollte es üblich sein, dass diese E-Mails nahezu direkt nach Eingang gelöscht werden, ist vielleicht die entsprechende Praxis zu überdenken, warum solche Abschlussberichte überhaupt erstellt/versendet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20231219-1-abschlussmeldung-zur-demonstration-anonymisiert.pdf Anfragenr: 296960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296960/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960] Guten Tag, mit Schreiben vom 12.01.2024 hatte ich ge…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960]
Datum
28. März 2024 11:43
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Schreiben vom 12.01.2024 hatte ich gefragt: "Bitte senden Sie mir von den Ihnen bereits vorliegenden Abschlussmeldungen zu den letzten fünf unterschiedlichen Terminen je eine Abschlussmeldung zu." Ihr Schreiben vom 14. Februar 2024 15:24 Uhr ging auf diese Frage nicht ein. Mögen Sie zu dieser Frage noch Stellung nehmen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
AW: [EXTERN] Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960] Sehr << Antragsteller:in >> au…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960]
Datum
5. April 2024 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Grundlage Ihrer Mail vom 22.2.2024 habe ich die meine Antwort auf Ihren Antrag vom 12.1.2024 noch einmal überprüfen lassen. Auch die erneute Prüfung hat ergeben, dass keine polizeilichen statistischen Auswertungen zu Abschlussmeldungen von Versammlungen vorgenommen werden. Ergänzend zu meiner Antwort vom 14.2.2024 möchte ich konkretisieren, dass die von Ihnen erbetenen Kopien der letzten fünf Abschlussmeldungen nicht übersandt werden können, da überwiegende öffentliche Interessen (§ 9 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein) der Herausgabe entgegenstehen. Die Erfassung von personenbezogenen Daten in Abschlussmeldungen zu Demonstrationen ist nicht vorgesehen. Die Abschlussmeldungen enthalten Informationen, die auf das taktische Vorgehen der Polizei bei Veranstaltungen rückschließen lassen. Eine Veröffentlichung würde diese taktischen Vorgehensweisen bekannt machen, was die Vorgehensweise der Polizei ausrechenbar machen würde. Dieses hätte nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960] Guten Tag, Ich habe am 12.01.2024 per E-Mail über Fragde…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960]
Datum
8. April 2024 12:39
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe am 12.01.2024 per E-Mail über Fragdenstaat.de (#296960) die Übersendung bestimmter Abschlussmeldungen zu Demonstrationen beantragt. Nach mehrfacher Nachfrage (14.02.2022, 28.03.2022) haben Sie am 05.04.2024 mitgeteilt, dass Sie die Anfrage ablehnen aufgrund von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Alternative 3 IZG-SH ("bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit"). (A) Es fehlt an einer näheren Betrachtung der Abwägung "öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse". Insbesondere zielte meine Anfrage ja darauf ab, welchen Sinn überhaupt die Übersendung entsprechender Berichte an das Innenministerium macht. Ihre Ablehnung legt nahe, dass darin ja sowieso nur das "ausrechenbare" Verhalten der Polizei beschrieben ist, was dem Innenministerium aber ja bereits vorab bekannt sein sollte. (B) Es fehlt an einer Auseinandersetzung mit dem Gedanken des § 6 Absatz 3 IZG-SH, einer möglichen Aussonderung der betroffenen Passagen, also der Möglichkeit die angefragten Dokumente teilgeschwärzt zu übersenden. Letztlich steht in jedem Abschlussbericht nur am Ende des Berichts, wie viele Polizeibeamte auf welche Art und Weise eingesetzt waren. Mehr Hinweise auf die konkrete Polizeiarbeit gibt es selten. Ich bezweifle, dass die Übersendung dieser Information das Verhalten der Polizei ausrechenbar macht, wäre dies so, dann bedürfte es keinerlei Aufklärungsarbeit der Polizei, wer wohl zur Demonstration anreist, und es bedürfte auch keiner Kooperationsgespräche zwischen Versammlungsanzeigenden, Versammlungsbehörde und Polizei, wenn dies keine Rolle bei der Personalplanung spielen würde. Die Polizeistärke bei einer Demonstration ist ja aus all diesen Gründen speziell für diese eine Versammlung gewählt. Daraus lässt sich nahezu nichts schlussfolgern, da es kaum jemals eine entsprechend ähnliche Versammlung geben wird. Sie und ich kennen Beispiele von äußerlich betrachtet identischen Versammlungen aus Kiel, bei denen sich die Polizei-Stärke um Faktor 10 unterschied. Schlussfolgern lässt sich hier also nichts. Ich möchte also noch einmal um die ungeschwärzte, hilfsweise teilgeschwärzte Übersendung der angefragten Abschlussberichte bitten. Ich lege mir dies auf Wiedervorlage für den 09.05.2024. Ich würde mich auf eine Antwort Ihrerseits bis dahin sehr freuen, damit ich insbesondere die nächsten Schritte planen kann, beispielsweise dass ich mich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wende. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Automatische Antwort: [EXTERN] Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960] Ich bin bis zum 21.4.24 n…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960]
Datum
8. April 2024 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin bis zum 21.4.24 nicht im Dienst. In dringenden Fragen wenden Sie Sich bitte an Gunter Behlig (<<E-Mail-Adresse>>).

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AW: Automatische Antwort: [EXTERN] Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960] Guten Tag, Ich habe a…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] Abschlussberichte zu Demonstrationen Beispiele [#296960]
Datum
8. April 2024 12:45
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe am 12.01.2024 per E-Mail über Fragdenstaat.de (#296960) die Übersendung bestimmter Abschlussmeldungen zu Demonstrationen beantragt. Nach mehrfacher Nachfrage (14.02.2022, 28.03.2022) haben Sie am 05.04.2024 mitgeteilt, dass Sie die Anfrage ablehnen aufgrund von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Alternative 3 IZG-SH ("bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit"). (A) Es fehlt an einer näheren Betrachtung der Abwägung "öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse". Insbesondere zielte meine Anfrage ja darauf ab, welchen Sinn überhaupt die Übersendung entsprechender Berichte an das Innenministerium macht, wenn keine Statistik dazu angefertigt wird (Ihr Schreiben vom 14.02.2024). Ihre Ablehnung legt nahe, dass darin ja sowieso nur das "ausrechenbare" Verhalten der Polizei beschrieben ist, was dem Innenministerium aber ja bereits vorab bekannt sein sollte. (B) Es fehlt an einer Auseinandersetzung mit dem Gedanken des § 6 Absatz 3 IZG-SH, einer möglichen Aussonderung der betroffenen Passagen, also der Möglichkeit die angefragten Dokumente teilgeschwärzt zu übersenden. Letztlich steht in jedem Abschlussbericht nur am Ende des Berichts, wie viele Polizeibeamte auf welche Art und Weise eingesetzt waren. Mehr Hinweise auf die konkrete Polizeiarbeit gibt es selten. Ich bezweifle, dass die Übersendung dieser Information das Verhalten der Polizei ausrechenbar macht, wäre dies so, dann bedürfte es keinerlei Aufklärungsarbeit der Polizei, wer wohl zur Demonstration anreist, und es bedürfte auch keiner Kooperationsgespräche zwischen Versammlungsanzeigenden, Versammlungsbehörde und Polizei, wenn dies keine Rolle bei der Personalplanung spielen würde. Die Polizeistärke bei einer Demonstration ist ja aus all diesen Gründen speziell für diese eine Versammlung gewählt. Daraus lässt sich nahezu nichts schlussfolgern, da es kaum jemals eine entsprechend ähnliche Versammlung geben wird. Sie und ich kennen Beispiele von äußerlich betrachtet identischen Versammlungen aus Kiel, bei denen sich die Polizei-Stärke um Faktor 10 unterschied. Schlussfolgern lässt sich hier also nichts. Ich möchte also noch einmal um die ungeschwärzte, hilfsweise teilgeschwärzte Übersendung der angefragten Abschlussberichte bitten. (12.01.2024: "Bitte senden Sie mir von den Ihnen bereits vorliegenden Abschlussmeldungen zu den letzten fünf unterschiedlichen Terminen je eine Abschlussmeldung zu.") Ich lege mir dieses Schreiben auf Wiedervorlage für den 09.05.2024. Ich würde mich auf eine Antwort Ihrerseits bis dahin sehr freuen, damit ich insbesondere die nächsten Schritte planen kann, beispielsweise dass ich mich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wende. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>