Abschlussprüfung betreffend Kurzarbeitergeld seit 2019

Die angefragten Informationen beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 1.1.2019. Insoweit möglich, gerne nach Bundesländern aufgeschlüsselt.
* Höhe des gezahlten Kurzarbeitergeldes?
* Höhe des zurückgeforderten Kurzarbeitergeldes?
* Von wie vielen Betrieben wurde Kurzarbeitergeld zurückgefordert?
* Unter welchen Vorraussetzungen nach einer Abschlussprüfung wird eine Strafverfolgung bzw. -Ermittlung veranlasst?
* Bei wie vielen Betrieben wurde nach einer Abschlussprüfung eine Strafverfolgung bzw. -Ermittlung veranlasst?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die angefragten Informationen beziehe…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussprüfung betreffend Kurzarbeitergeld seit 2019 [#285049]
Datum
30. Juli 2023 01:10
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die angefragten Informationen beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 1.1.2019. Insoweit möglich, gerne nach Bundesländern aufgeschlüsselt. * Höhe des gezahlten Kurzarbeitergeldes? * Höhe des zurückgeforderten Kurzarbeitergeldes? * Von wie vielen Betrieben wurde Kurzarbeitergeld zurückgefordert? * Unter welchen Vorraussetzungen nach einer Abschlussprüfung wird eine Strafverfolgung bzw. -Ermittlung veranlasst? * Bei wie vielen Betrieben wurde nach einer Abschlussprüfung eine Strafverfolgung bzw. -Ermittlung veranlasst?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 285049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285049/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
AW: Abschlussprüfung_Kurzarbeitergeld_seit_2019_[#285049] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank fü…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Abschlussprüfung_Kurzarbeitergeld_seit_2019_[#285049]
Datum
14. August 2023 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.07.2023. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, soweit dies möglich ist: Frage 1: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht Zahlen zur Höhe der Ausgaben für das Kurzarbeitergeld im Internetangebot der Statistik. Sie können sich hierzu z.B. in den monatlich erscheinenden Amtlichen Nachrichten der BA (ANBA) informieren: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=anba oder unter dem Suchbegriff „Kurzarbeitergeld“. Frage 2: Anbei erhalten Sie eine Übersicht zur Entwicklung des Forderungsbestandes im Bereich Kurzarbeitergeld im Zeitraum Januar 2020 bis Juli 2023. Daten für 2019 liegen nicht vor. Gleiches gilt für eine Auswertung nach Bundesländern. Die vorliegende Auswertung ist nach Bezirken der Regionaldirektionen der BA aufgeschlüsselt. Frage 3: Zur Anzahl der Betriebe, gegenüber denen Kurzarbeitergeld zurückgefordert worden ist, liegen keine amtlichen Informationen vor. Frage 4: Wenn sich in einer Abschlussprüfung hinreichende Verdachtsmomente für einen Betrug ergeben haben, wird der Fall wegen des Straftatverdachts an die zuständigen Behörden abgegeben. Frage 5: Eine Auswertung, bei wie vielen Betrieben nach der Durchführung einer Abschlussprüfung eine Abgabe des Vorgangs an die Strafverfolgungsbehörden erfolgt, ist nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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