Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker*in Systemintegration

Teil 1 der IHK-Abschlussprüfung vom Frühjahr 2022 in der Fachrichtung Systemintegration.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Te…
An Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker*in Systemintegration [#303244]
Datum
15. März 2024 19:38
An
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teil 1 der IHK-Abschlussprüfung vom Frühjahr 2022 in der Fachrichtung Systemintegration.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/303244/upload/d1152df063e1162cf38bb0ca99a2503c9953a9a9/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker*in Systemintegration“ vom…
An Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker*in Systemintegration [#303244]
Datum
18. April 2024 22:56
An
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker*in Systemintegration“ vom 15.03.2024 (#303244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Reaktion auf Ihre Anfrage vom 15.0…
Von
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Betreff
Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker*in Systemintegration [#303244]
Datum
23. April 2024 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
518,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Reaktion auf Ihre Anfrage vom 15.03.2024. In Ihrer im Betreff genannten Anfrage machen Sie gegenüber der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Ansprüche auf Zugang Teil 1 der IHK-Abschlussprüfung vom Frühjahr 2022 in der Fachrichtung Systemintegration nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) geltend. Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht. Zweck des IFG ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehalte Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Kern des Gesetzes ist es, Transparenz bei Verträgen der öffentlichen Stellen, die sich auf die Beteiligung an Unternehmen, die Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erbringen, zu gewährleisten sowie die Verpflichtung öffentlicher Stellen, bestimmte Verträge von Amts wegen zu veröffentlichen, wenn ein öffentliches Interesse hieran besteht. Für Prüfungsfragen besteht ein solches Interesse nicht und damit kein Anspruch. § 2 Abs. 3 IFG NRW schließt Informationen aus, die in einem unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang zu Prüfungen stehen und die betreffende Stelle nicht nur im Einzelfall Prüfungen abnimmt. Die IHK ist als zuständige Stelle nach § 71 Absatz 1 BBiG verantwortlich für die Durchführung der Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen. Dementsprechend ist auch die Prüfungsorganisation und Durchführung gem. §§ 39 ff BBiG bei der IHK angesiedelt. Des Weiteren nimmt die IHK nicht nur im Einzelfall Prüfungen ab. Bei der IHK-Abschlussprüfung handelt es sich um solche Informationen, die inhaltlich in einem derartig engen Zusammenhang zu den Prüfungen stehen, dass sie nach § 2 Abs.3 IFG NRW nicht herausgegeben werden müssen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Freundliche Grüße