Abschrift Entscheidung Amtsgericht-Schöffengericht Saarbrücken 1970 gegen Oskar Lafontaine wegen Beleidigung -Freispruch

Abschrift des Urteils des Amtsgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 1970 gegen Oskar Lafontaine, das den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung der saarländischen Landesregierung freisprach.

Das Urteil wurde u.a. in der SR-Mini-Serie "Oskar- Der linke Rebell" in der ersten Episode "Folge 1: Machtmensch" behandelt
https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=116772
https://www.youtube.com/watch?v=d6LVDDhIwV0 ab Minute 6:12

Leider ist mir das Aktenzeichen nicht bekannt.

Es besteht Anspruch auf Zusendung des genannten Urteils folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG, dem Gewaltenteilungsgrundsatz in Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, aus der Justizgewährleistungspflicht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, aus dem Demokratieprinzip gem. Art. 20 Abs. 1 GG, dem Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 169 GVG und dem damit verbundenen, unter anderen auch aus dem Demokratie-und Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 und 3 GG folgenden, sowie in Art. 6 Abs. 1 EMRK verwurzelten Grundsatz der Publizität staatlichen Handelns, und überdies aus Art. 10 EMRK. Zudem ergibt sich der Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgrundrecht in Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 3 GG und es liegt kein Fall der Akteneinsicht gem. § 475 StPO vor.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abschrift des …
An Staatsanwaltschaft Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschrift Entscheidung Amtsgericht-Schöffengericht Saarbrücken 1970 gegen Oskar Lafontaine wegen Beleidigung -Freispruch [#256752]
Datum
9. August 2022 14:43
An
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abschrift des Urteils des Amtsgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 1970 gegen Oskar Lafontaine, das den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung der saarländischen Landesregierung freisprach. Das Urteil wurde u.a. in der SR-Mini-Serie "Oskar- Der linke Rebell" in der ersten Episode "Folge 1: Machtmensch" behandelt https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=116772 https://www.youtube.com/watch?v=d6LVDDhIwV0 ab Minute 6:12 Leider ist mir das Aktenzeichen nicht bekannt. Es besteht Anspruch auf Zusendung des genannten Urteils folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG, dem Gewaltenteilungsgrundsatz in Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, aus der Justizgewährleistungspflicht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, aus dem Demokratieprinzip gem. Art. 20 Abs. 1 GG, dem Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 169 GVG und dem damit verbundenen, unter anderen auch aus dem Demokratie-und Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 und 3 GG folgenden, sowie in Art. 6 Abs. 1 EMRK verwurzelten Grundsatz der Publizität staatlichen Handelns, und überdies aus Art. 10 EMRK. Zudem ergibt sich der Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgrundrecht in Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 3 GG und es liegt kein Fall der Akteneinsicht gem. § 475 StPO vor.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/256752/upload/fbf662b852bf3f44f0560173769803e00831aa68/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Ablehnung Auskunftsersuchen
Von
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Auskunftsersuchen
Datum
11. August 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ablehnung Auskunftsersuchen [#256752] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre ablehnende Antwort v. 11.08. hinsic…
An Staatsanwaltschaft Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablehnung Auskunftsersuchen [#256752]
Datum
23. August 2022 16:43
An
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre ablehnende Antwort v. 11.08. hinsichtlich meines Auskunftsersuchens vom 09.08. nehme ich zur Kenntnis und akzeptiere ich, da das Informationsfreiheitsgesetz hier offenbar keinen Anwendungsbereich hat. Daher halte ich den Antrag zwar der Sache nach aufrecht, stütze mich nun aber auf eine andere rechtliche Grundlage. Meine diesbezügliche Argumentation finden Sie im angehängten Schriftsatz. Vielen Dank und beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - antrag-an-staatsanwaltschaft-saarbruecken-o-lafontaine-beleidigung-freispruch-1970.pdf Anfragenr: 256752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256752/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Ablehnung Antrag Beharren darauf, dass sich Auskunftsanspruch nach § 475 StPO richte und kein berechtigtes Interes…
Von
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Antrag
Datum
1. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Beharren darauf, dass sich Auskunftsanspruch nach § 475 StPO richte und kein berechtigtes Interesse gegeben sei. Überdies wurde das angeforderte Urteil aus dem Jahr 1970 bereits vernichtet, sodass eine Übersendung bereits aus tatsächlichen Gründen scheitert.