Abschrift Transkript Aufzeichnung Cockpit Voice Recorder - Germanwings-Flug 9525 - 4U 9525 D-AIPX

Eine Abschrift des Transkript vom Cockpit Voice Recorder (CVR) von dem Flug Germanwings-Flug 9525 - 4U 9525 D-AIPX am 24.03.2015. Die Flugunfalluntersuchung wurde in Zusammenarbeit mit der BEA durchgeführt. Die BFU sollte eine Abschrift erstellt oder erhalten haben.
Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Abschrift des Transkript vom Coc…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschrift Transkript Aufzeichnung Cockpit Voice Recorder - Germanwings-Flug 9525 - 4U 9525 D-AIPX [#282290]
Datum
22. Juni 2023 16:32
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Abschrift des Transkript vom Cockpit Voice Recorder (CVR) von dem Flug Germanwings-Flug 9525 - 4U 9525 D-AIPX am 24.03.2015. Die Flugunfalluntersuchung wurde in Zusammenarbeit mit der BEA durchgeführt. Die BFU sollte eine Abschrift erstellt oder erhalten haben. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282290/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Ihre Anfrage bei der BFU Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bundesstel…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Ihre Anfrage bei der BFU
Datum
23. Juni 2023 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) über die Internetplattform "fragdenstaat.de". Ein Anspruch nach Informationsfreiheitsgesetzes scheidet aus, die spezialgesetzlichen Regelungen des Art. 5 Abs. 1, Art.10 und Art. 14 Verordnung (EU)Nr. 996/2010 hinsichtlich Zuständigkeit und Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 3 IFG gehen vor. Die französische Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA war bei dem Ereignis die allein verantwortliche Untersuchungsstelle gem. Art. 5 Abs 1 VO(EU)996/2010. Die BFU hat als akkreditierter Vertreter nach Art. 10 an der von der BEA durchgeführten Untersuchung teilgenommen. Damit kann und darf nur die BEA über die Weitergabe von Unterlagen, Teilen der Untersuchungs-Akte etc. gemäß Art. 14 entscheiden. Ihre Anfrage um Übersendung der von Ihnen gewünschten Abschrift des Transkripts vom Cockpit Voice Recorder (CVR) von dem Flug Germanwings-Flug 9525 - 4U 9525 D-AIPX am 24.03.2015 bitten wir daher an die BEA zu stellen. Unter https://bea.aero/ finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.. Mit freundlichen Grüßen,