Absenkung der Anzahl der Unterstützungsunterschriften vor dem Hintergrund der pandemischen Situation

Vor dem 13. Dezember 2021 hat der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung über die Bitte einer Volksinitiative beraten, der pandemischen Situation Rechnung zu tragen und die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften abzusenken und/oder die Frist zur Erreichung des Stimmzieles zu verlängern.

Die Bitte der Volksinitiative wurde abschlägig beantwortet mit der Ankündigung, dass eine entsprechende Gesetzesänderung geprüft werde.

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die den genannten Beratungs- und Ablehnungsvorgang betreffen.
Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die angekündigte Prüfung der Gesetzesänderung dokumentieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem 13. De…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absenkung der Anzahl der Unterstützungsunterschriften vor dem Hintergrund der pandemischen Situation [#240151]
Datum
6. Februar 2022 20:14
An
Landtag des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem 13. Dezember 2021 hat der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung über die Bitte einer Volksinitiative beraten, der pandemischen Situation Rechnung zu tragen und die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften abzusenken und/oder die Frist zur Erreichung des Stimmzieles zu verlängern. Die Bitte der Volksinitiative wurde abschlägig beantwortet mit der Ankündigung, dass eine entsprechende Gesetzesänderung geprüft werde. Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die den genannten Beratungs- und Ablehnungsvorgang betreffen. Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die angekündigte Prüfung der Gesetzesänderung dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag des Saarlandes
Anfrage vom 06. Februar 2022
Von
Landtag des Saarlandes
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage vom 06. Februar 2022
Datum
23. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
596,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 06. Februar 2022 [#240151] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben mit Posts…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 06. Februar 2022 [#240151]
Datum
25. Februar 2022 14:25
An
Landtag des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben mit Poststempel vom 23., das ich am 25. Februar erhalten habe. Sie schreiben "Die für den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zuständige Ausschusssekretärin (...) teilte mir mit, dass Sie am 10. Februar 2022 informiert wurden, dass Ihrem Grundlanliegen entsprochen wurde." Eine Information vom 10. Februar aus Ihrem Hause liegt mir nicht vor - weder habe ich ein Schreiben auf Papier noch eine digitale Nachricht erhalten. Inwiefern meinem Grundanliegen entsprochen worden sein mag, kann ich wegen der fehlenden Information nicht beurteilen. Meine Anfrage wurde nicht beantwortet. Daher erhalte ich meinen Antrag auf Aktenauskunft weiterhin aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 06. Februar 2022 [#240151] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie an meine noch of…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 06. Februar 2022 [#240151]
Datum
8. März 2022 14:58
An
Landtag des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie an meine noch offene Anfrage erinnern. Bitte beachten Sie, dass ich mit keiner Volksinitiative institutionell verbunden bin und daher über parlamentarische Beschlussfassungen in diesem Zusammenhang nicht automatisch benachrichtigt werde. Die von Ihnen zuletzt thematisierte Änderung des Volksabstimmungsgesetzes vom 10. Februar ist der Öffentlichkeit zugänglich: https://www.landtag-saar.de/File.ashx?FileId=64464&FileName=Gs16_1916-neu.pdf&directDL=false. Der aktuelle Gesetzestext steht jedoch nicht im Zentrum meiner Anfrage. Diese möchte ich nun wie folgt konkretisieren: Bitte senden Sie mir den Ausschnitt zum Tagesordnungspunkt 4 aus dem Plenarprotokoll zur 63. Sitzung des Landtages zu (https://www.landtag-saar.de/termine/63-plenarsitzung-2022/). Ebenso möchte ich Sie um das Protokoll zum ersten Tagesordnungspunkt des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung vom 9. Dezember 2021 bitten (https://www.landtag-saar.de/termine/ausschuss-fur-justiz-verfassungs-und-rechtsfragen-sowie-wahlprufung-85-neu-2/). Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag des Saarlandes
Anfrage vom 06.02.2022
Von
Landtag des Saarlandes
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage vom 06.02.2022
Datum
16. März 2022
Status
Warte auf Antwort

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Landtag des Saarlandes
Anfrage vom 06. Februar 2022 Die beantragte Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls des Ausschusses für Justiz, Ve…
Von
Landtag des Saarlandes
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage vom 06. Februar 2022
Datum
6. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die beantragte Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung vom 9. Dezember 2021 wurde abgelehnt, Begründung: "Die Tätigkeit der Fachausschüsse des Landtages dienen (...) sowohl der parlamentarischen Kontrolle als auch der legislativen Tätigkeit und sind damit ausschließlich dem Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten zuzuordnen und somit vom Informationszugang ausgenommen."