Absetzbeträge für Kindesunterhalt bei Aufstockung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

1.) In wie vielen Fällen pro Jahr wird in Ihrem Zuständigkeitsbereich bei Beantragung von Leistungen nach SGB II ein Absetzbetrag für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (§11b (1) Nr. 7 SGB II) bewilligt?

2.) Wie hoch ist die Summe (Gesamtbetrag) der obigen Absetzbeträge nach §11b (1) Nr. 7 SGB II, die pro Jahr bewilligt werden?

3.) Wie hoch ist die durchschnittliche Anerkennungsquote der obigen Absetzbeträge in der Bewilligung?

Angefragt zu 1.) und 2.) sind Daten für die Kalenderjahres 2020 bis 2022. Wenn die Daten nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden können, bitte ich um die Daten für zumindest eines dieser Jahre.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Vom Jobcenter Hamburg wird nicht erfasst, wie viel aus dem Sozialbudget in Unterhaltszahlungen transferiert wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1.) …
An Jobcenter team.arbeit.hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absetzbeträge für Kindesunterhalt bei Aufstockung [#284621]
Datum
25. Juli 2023 11:20
An
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1.) In wie vielen Fällen pro Jahr wird in Ihrem Zuständigkeitsbereich bei Beantragung von Leistungen nach SGB II ein Absetzbetrag für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (§11b (1) Nr. 7 SGB II) bewilligt? 2.) Wie hoch ist die Summe (Gesamtbetrag) der obigen Absetzbeträge nach §11b (1) Nr. 7 SGB II, die pro Jahr bewilligt werden? 3.) Wie hoch ist die durchschnittliche Anerkennungsquote der obigen Absetzbeträge in der Bewilligung? Angefragt zu 1.) und 2.) sind Daten für die Kalenderjahres 2020 bis 2022. Wenn die Daten nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden können, bitte ich um die Daten für zumindest eines dieser Jahre. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284621/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter team.arbeit.hamburg
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Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juli 2023 11:20
Status
Warte auf Antwort

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Jobcenter team.arbeit.hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer Anfrage in der vorgenannten Angelegenheit übersende…
Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
Anfragenr: 284621, Z511-1-030/2023, Ihre Anfrage nach dem IFG betreffend "Absetzbeträge für Kindesunterhalt bei Aufstockung" an Jobcenter team.arbeit.hamburg vom 25.07.2023
Datum
27. Juli 2023 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer Anfrage in der vorgenannten Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend meinen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen