Absetzbeträge für Kindesunterhalt bei Aufstockung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

1.) In wie vielen Fällen pro Jahr wird bei Beantragung von Leistungen nach SGB II ein Absetzbetrag für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (§11b (1) Nr. 7 SGB II) geltend gemacht?

2.) Wie hoch ist die Summe (Gesamtbetrag) der obigen Absetzbeträge nach §11b (1) Nr. 7 SGB II, die pro Jahr geltend gemacht werden?

3.) Wie hoch ist die durchschnittliche Anerkennungsquote der obigen Absetzbeträge in der Beweilligung?

Angefragt zu 1.) und 2.) sind Daten für die Kalenderjahres 2020 bis 2022. Wenn die Daten nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden können, bitte ich um die Daten für zumindest eines dieser Jahre.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Nach Aussage des BMAS liegen die angefragten Daten nicht vor. Das heißt: Man hat dort keine Ahnung, mit welchen Beträgen man dort Kindesunterhalt aus dem Sozialbudget quersubventioniert. Dies wäre aber aus drei Gründen wichtig:
1. Die angefragte Leistung ergänzt den Unterhaltsvorschuss, wird aber aus dem Haushalt des BMAS gezahlt.
2. Kindesunterhalt ist unabhängig vom Einkommen der Berechtigten, d.h. es kann hier zu indirekten Transfer von Sozialleistungen an Nichtbedürftige kommen.
3. Berechtigte, die obige Leistung beziehen, sind im Prinzip gar nicht unterhaltsfähig.

Die Anfrage wird nun nochmals an die Bundesagentur für Arbeit und einige große Jobcenter gesandt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1.) …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absetzbeträge für Kindesunterhalt bei Aufstockung [#282367]
Datum
23. Juni 2023 16:53
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1.) In wie vielen Fällen pro Jahr wird bei Beantragung von Leistungen nach SGB II ein Absetzbetrag für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (§11b (1) Nr. 7 SGB II) geltend gemacht? 2.) Wie hoch ist die Summe (Gesamtbetrag) der obigen Absetzbeträge nach §11b (1) Nr. 7 SGB II, die pro Jahr geltend gemacht werden? 3.) Wie hoch ist die durchschnittliche Anerkennungsquote der obigen Absetzbeträge in der Beweilligung? Angefragt zu 1.) und 2.) sind Daten für die Kalenderjahres 2020 bis 2022. Wenn die Daten nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden können, bitte ich um die Daten für zumindest eines dieser Jahre. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen informationen
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen informationen
Datum
20. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen