Absolutes Halteverbot Josefstr. ab dem 28.09.2022

Seit dem 28.09.2022 gibt es aufgrund einer Baumaßnahme der Frima Fernwärme Niederrhein ein absolutes Haltevebot auf der Josefstr. Höhe 33. Die Parkplatzsituation ist aufgrund des Krankenhauses immer schwierig. Seit über 4 Wochen gibt es in der Zeit zwischen 7-17 Uhr dieses Parkverbot, obwohl an nur 4 Tagen gearbeitet wurde. Die Anwohner finden keine Parkplätze, die Baumaßnahme wird nicht abgeschlossen.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen dazu:

Warum wurde dort eine Halteverbotszone eingerichtet?

Warum ist das Halteverbot nur von 7-17 Uhr eingerichtet?

Warum ist das Halteverbot auch am Wochenende eingerichtet?

Warum wird nun seit 14 Tagen nicht mehr an der Baustelle gearbeitet?

Warum vergibt die Verkehrskontrolle Bußgelder für Autos, die dort während der gültigen Halteverbotszeit im Halteverbot stehen, obwohl keine Baumaßnahmen durchgeführt werden?

Warum wird den Firmen die Sondernutzung der Verkehrsfläche für so lange Zeit genehmigt, obwohl der Abschluss der Arbeiten längst hätte erfolgen können?

Wer führt die Aufsicht über die Sondernutzung?

Auch wenn die Antwort erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt, bitte ich für zukünftige Maßnahmen dieser Art die Bürger zu informieren!

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absolutes Halteverbot Josefstr. ab dem 28.09.2022 [#262246]
Datum
1. November 2022 13:23
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 28.09.2022 gibt es aufgrund einer Baumaßnahme der Frima Fernwärme Niederrhein ein absolutes Haltevebot auf der Josefstr. Höhe 33. Die Parkplatzsituation ist aufgrund des Krankenhauses immer schwierig. Seit über 4 Wochen gibt es in der Zeit zwischen 7-17 Uhr dieses Parkverbot, obwohl an nur 4 Tagen gearbeitet wurde. Die Anwohner finden keine Parkplätze, die Baumaßnahme wird nicht abgeschlossen. Bitte beantworten Sie folgende Fragen dazu: Warum wurde dort eine Halteverbotszone eingerichtet? Warum ist das Halteverbot nur von 7-17 Uhr eingerichtet? Warum ist das Halteverbot auch am Wochenende eingerichtet? Warum wird nun seit 14 Tagen nicht mehr an der Baustelle gearbeitet? Warum vergibt die Verkehrskontrolle Bußgelder für Autos, die dort während der gültigen Halteverbotszeit im Halteverbot stehen, obwohl keine Baumaßnahmen durchgeführt werden? Warum wird den Firmen die Sondernutzung der Verkehrsfläche für so lange Zeit genehmigt, obwohl der Abschluss der Arbeiten längst hätte erfolgen können? Wer führt die Aufsicht über die Sondernutzung? Auch wenn die Antwort erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt, bitte ich für zukünftige Maßnahmen dieser Art die Bürger zu informieren! Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262246/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Moers
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfre…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
WG: Absolutes Halteverbot Josefstr. ab dem 28.09.2022 [#262246]
Datum
2. November 2022 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Zusammenhang mit einer aktuellen Baumaßnahme im Bereich der Josfestraße. Ihr Anliegen wird durch die hiesige Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Bußgeldstelle geprüft. Sie erhalten hierzu baldmöglichst eine schriftliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Moers
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.11.2022, wel…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
WG: Absolutes Halteverbot Josefstr. ab dem 28.09.2022 [#262246]
Datum
3. November 2022 14:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.11.2022, welche mir mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung zugeleitet wurde. Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach. In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen vorab mit, dass durch die bauausführende Firma mit Datum vom 01.09.2022 ein entsprechender Erstantrag zur Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung sowie Sondernutzung für den Zeitraum vom 19.09.2022 bis 21.10.2022 gestellt wurde. Diesem Antrag wurde ein entsprechender Verkehrszeichenplan durch den Antragsteller beigefügt, welcher durch die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde geprüft und im Ergebnis mit Blick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugestimmt wurde. Mit Schreiben vom 18.10.2022 wurde durch den Antragsteller eine Verlängerung der bereits genehmigten verkehrsrechtlichen Anordnung und Sondernutzung beantragt, da die Arbeiten noch nicht abgeschlossen werden konnten. Diesem Verlängerungsantrag wurde ebenfalls entsprechend zugestimmt und die notwendigen Erlaubnisse und Anordnungen wurden verlängert. Weiterhin möchte ich auf Ihre gezielten Fragestellungen wie folgt Stellung nehmen: Warum wurde dort eine Halteverbotszone eingerichtet? Ein entsprechendes Haltverbot wurde durch die bauausführende Firma beantragt, damit die notwendigen Baumaßnahmen durchgeführt werden können und die für die Baumaßnahme benötigten Flächen entsprechend zur Verfügung stehen. Warum ist das Halteverbot nur von 7-17 Uhr eingerichtet? Das Haltverbot wurde zeitlich eingegrenzt, damit außerhalb der Bautätigkeiten Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Warum ist das Halteverbot auch am Wochenende eingerichtet? Das Haltverbot wurde grundsätzlich lediglich für Werktage (Montag bis Samstag) beantragt und angeordnet. Hintergrund dieser Maßnahme war ebenfalls die Nutzung der Flächen für das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb dieser Zeitfenster. In diesem Zusammenhang wurde die bauausführende Firma zwischenzeitlich aufgefordert, die notwendige Ergänzung der Beschilderung zeitnah umzusetzen. Warum wird nun seit 14 Tagen nicht mehr an der Baustelle gearbeitet? Nach telefonischer Rücksprache mit der bauausführenden Firma kam es aufgrund der Umsetzung unterschiedlicher Gewerke im Bereich der Gesamtmaßnahme (Aushubarbeiten, Verlegearbeiten, Schweißarbeiten, u.s.w.) zu zeitlichen Verzögerungen, welche im Vorfeld nicht in der Gesamtheit planbar waren. Demzufolge kam es auch zu Zeiten, an denen die Baustelle, u.a. auch tageweise, nicht bedient wurde. Warum vergibt die Verkehrskontrolle Bußgelder für Autos, die dort während der gültigen Halteverbotszeit im Halteverbot stehen, obwohl keine Baumaßnahmen durchgeführt werden? Ein errichtetes Verkehrszeichen findet jeweils Anwendung, solange dies im öffentlichen Verkehrsraum errichtet und für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar ist. Auch wenn keine Baumaßnahmen aktuell durchgeführt werden, bleibt die errichtete Beschilderung dennoch wirksam. Demnach erfolgten offensichtlich auch entsprechende Verwarnungen durch die städtische Verkehrsraumüberwachung. Warum wird den Firmen die Sondernutzung der Verkehrsfläche für so lange Zeit genehmigt, obwohl der Abschluss der Arbeiten längst hätte erfolgen können? Der zeitliche Ablauf von Bautätigkeiten kann durch die Straßenverkehrsbehörde Moers im Vorfeld nicht zeitlich abgeschätzt werden. Die durch die Antragsteller angegebenen Zeiten für die Durchführung der Bauarbeiten werden daher grundsätzlich durch die Genehmigungsbehörden nicht hinterfragt, da dies auch nicht durch die Genehmigungsbehörden beurteilt werden kann. Demnach ergehen die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen und Sondernutzungen für die beantragten Zeiträume. Wer führt die Aufsicht über die Sondernutzung? Die erteilten Genehmigungen und Anordnungen werden grundsätzlich im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch Mitarbeiter des Fachbereich 8 - Fachdienst 8.3 stichprobenartig in der Örtlichkeit kontrolliert. Aufgrund personeller Engpässe durch urlaubsbedingter und krankheitsbedingter Ausfällen in den vergangenen Wochen und Monaten konnten jedoch nicht alle durchgeführten Baumaßnahmen entsprechend kontrolliert werden. Zusammengefasst hoffe ich, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen