Absperrungen Spielplätze Anton-Engels-Straße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Ende 2019 befinden sich im Durchgang zum Grünstreifen zwischen Anton-Engels-Str. 43 und 45 Absperrungen, zuerst am Durchgang selbst, später an den Spielgeräten.

Über die App "Bürger Melden Online" wurden seitdem mehrfach Meldungen gemacht und als Antwort auf Weiterleitungen an den Fachbereich 51 und 66 hingewiesen.

Ich bitte Sie mir sämtliche Dokumente der Vorgänge inkl. Kommunikation der Stadt Wesseling bzw. deren Fachbereichen in Bezug zu den genannten Absperrungen zuzusenden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in seit Ende 2019 befinden sich…
An Kommunalverwaltung Wesseling Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absperrungen Spielplätze Anton-Engels-Straße [#227345]
Datum
24. August 2021 23:36
An
Kommunalverwaltung Wesseling
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in seit Ende 2019 befinden sich im Durchgang zum Grünstreifen zwischen Anton-Engels-Str. 43 und 45 Absperrungen, zuerst am Durchgang selbst, später an den Spielgeräten. Über die App "Bürger Melden Online" wurden seitdem mehrfach Meldungen gemacht und als Antwort auf Weiterleitungen an den Fachbereich 51 und 66 hingewiesen. Ich bitte Sie mir sämtliche Dokumente der Vorgänge inkl. Kommunikation der Stadt Wesseling bzw. deren Fachbereichen in Bezug zu den genannten Absperrungen zuzusenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227345/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Wesseling
Ihre Mail Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle…
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
Ihre Mail
Datum
24. August 2021 23:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle im Hause weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Wesseling
Informationsfreiheitsgesetz - Absperrung Anton-Engels-Straße Sehr Antragsteller/in in Anhang finden Sie die Unte…
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Absperrung Anton-Engels-Straße
Datum
22. September 2021 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
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Sehr Antragsteller/in in Anhang finden Sie die Unterlagen, welche im Zusammenhang mit der Absperrung des Spielplatzes Anton-Engels-Straße stehen. Freundliche Grüße