Abstand und Mundschutz

Warum tragen die meisten Polizisten keinen Mundschutz und halten keinen Abstand sowohl es immer verlangt wird.
Sie sollen doch auch Vorbild sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Jürgen Rosinus
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum tra…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Jürgen Rosinus
Betreff
Abstand und Mundschutz [#184100]
Datum
6. April 2020 19:33
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum tragen die meisten Polizisten keinen Mundschutz und halten keinen Abstand sowohl es immer verlangt wird. Sie sollen doch auch Vorbild sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Rosinus Anfragenr: 184100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184100 Postanschrift Jürgen Rosinus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Rosinus

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrte Petentin, sehr geehrter Petent, ich bedanke mich für Ihre vorbezeichnete Anfrage und die darin zum A…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Abstand und Mundschutz [#184100]; Ihre Anfrage vom 7. April 2020
Datum
14. April 2020 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Petentin, sehr geehrter Petent, ich bedanke mich für Ihre vorbezeichnete Anfrage und die darin zum Ausdruck kommende Sorge um die Gesundheit der Vollzugspolizeibeamt*innen. Die Frage, ob Mundschutzmasken getragen werden sollen unterliegt einer dynamischen Einschätzung. War ursprünglich sogar vereinzelt die Meinung vertreten, dies bringe im Sinne des Infektionsschutzes keine Vorteile, so ist die Beurteilung mittlerweile differenzierter geworden bis hin zur Anordnung einer allgemeinen Mundschutzpflicht etwa in Jena. Die saarländische Vollzugspolizei unterliegt allerdings - wie für die Bevölkerung insgesamt - bislang keiner generellen Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske zu tragen. In Abstimmung mit dem Betriebsarzt orientiert sich die Polizei hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen im Einsatz, so auch bei der Beurteilung der Frage, ob in einer konkreten Einsatzsituation ein entsprechender Schutz anzulegen ist, am Merkblatt des Robert-Koch-Instituts "Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte" (Stand 5. April 2020), das ich Ihnen für den Fall Ihres Interesses beigefügt habe. Mit freundlichen Grüßen