Abstandsdelikte Auto zu Fahrrad (1,5m)

Hallo, ich bin Radfahrer im Essener Süden und werde dort regelmäßig zu eng überholt (gefühlt aber auch bestätigt mit dem OpenBikeSensor erfasst). Ich habe gestern meine erste Anzeige dazu aufgegeben und darauf wurde mir im Bekanntenkreis gesagt, dass es nur bei Unfall verfolgt würde. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da der Abstand ja Unfälle verhindern soll. Deswegen meine Anfragen (für die Stadt Essen) :

1. Wie viele Anzeigen wegen nicht eingehalten Mindestabstand wurden im Juni und Juli 2022 bearbeitet.
2. Wie viele dieser Anzeigen führten zum einer Strafe gegen Autofahrende?
3. Wie Abstandsdelikte hat die Polizei selbst (zum Beispiel auf Streife) erfasst.
3. Wie verteilen sich die Anzeigen auf die Straßen unf Stadtteile in Essen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2023
  • Frist
    11. März 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ha…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstandsdelikte Auto zu Fahrrad (1,5m) [#269846]
Datum
9. Februar 2023 13:29
An
Polizeipräsidium Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich bin Radfahrer im Essener Süden und werde dort regelmäßig zu eng überholt (gefühlt aber auch bestätigt mit dem OpenBikeSensor erfasst). Ich habe gestern meine erste Anzeige dazu aufgegeben und darauf wurde mir im Bekanntenkreis gesagt, dass es nur bei Unfall verfolgt würde. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da der Abstand ja Unfälle verhindern soll. Deswegen meine Anfragen (für die Stadt Essen) : 1. Wie viele Anzeigen wegen nicht eingehalten Mindestabstand wurden im Juni und Juli 2022 bearbeitet. 2. Wie viele dieser Anzeigen führten zum einer Strafe gegen Autofahrende? 3. Wie Abstandsdelikte hat die Polizei selbst (zum Beispiel auf Streife) erfasst. 3. Wie verteilen sich die Anzeigen auf die Straßen unf Stadtteile in Essen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269846/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstandsdelikte Auto zu Fahrrad (1,5m)“ vom 09.02.2023 (#269846) w…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abstandsdelikte Auto zu Fahrrad (1,5m) [#269846]
Datum
11. März 2023 09:07
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstandsdelikte Auto zu Fahrrad (1,5m)“ vom 09.02.2023 (#269846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Essen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.02.2023. Ihr E-Ma…
Von
Polizeipräsidium Essen
Betreff
AW: 11.0908 --O-- Abstandsdelikte Auto zu Fahrrad (1,5m) [#269846]
Datum
14. März 2023 12:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.02.2023. Ihr E-Mail ist im Spam-Ordner des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste gelandet und wurde dort zunächst überprüft, bevor diese an das Polizeipräsidium Essen versandt wurde. Ihre Anfrage werde ich heute an die entsprechenden Stellen im Hause mit der Bitte um Prüfung und ggf. Auflistung weiterleiten. Nach Abschluss erhalten Sie von mir ein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Essen
Auskunftserteilung gem. § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Auskunftserteilung ge…
Von
Polizeipräsidium Essen
Betreff
Auskunftserteilung gem. § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
6. April 2023 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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530 Bytes
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23,9 KB


Auskunftserteilung gem. § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Anfrage vom 09.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen vom 09.02.2023 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: 1. Wie viele Anzeigen wegen nicht eingehaltenem Mindestabstand wurden im Juni und Juli 2022 bearbeitet? Seitens der Polizei wurden keine Strafanzeigen wegen Nötigung erfasst. Es wurden vier inline-Anzeigen (Ordnungswidrigkeiten) von Bürgern direkt bei der Polizei eingereicht. Diese werden ohne weitere Bearbeitung an die Bußgeldstelle der Stadt Essen weitergeleitet. Des Weiteren wurden zwei Verkehrsunfälle verzeichnet, diese wurden zur abschließenden Bearbeitung der Staatsanwaltschaft Essen übergeben. 2. Wie viele dieser Anzeigen führten zu einer Strafe gegen Autofahrende? Auskünfte darüber kann die Bußgeldstelle der Stadt Essen und die Staatsanwaltschaft Essen erteilen. Die Polizei erhält diesbezüglich keine Rückmeldungen über den Ausgang der Verfahren. 3. Wie viele Abstandsdelikte hat die Polizei selbst (zum Beispiel auf Streife) erfasst? Diesbezüglich kann due die Polizei keine Aussage getätigt werden. Bei der Erfassung von Abstanddelikten in FISPOL (Auswertungssystem) wird der Parameter Fahrzeug und/oder Fahrrad nicht erfasst. 4. Wie verteilen sich die Anzeigen auf Straßen und Stadtteile in Essen? Die vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden für die Lerchenstraße (Stadtwald), Witteringstraße (Südviertel), Heidhauser Straße (Heidhausen) und Huffmannstraße (Werden) erfasst. Die beiden Verkehrsunfälle für den Weidkamp (Gerschede) und die Prosperstraße (Dellwig). Im Auftrag