Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich bin Radfahrer im Essener Süden und werde dort regelmäßig zu eng überholt (gefühlt aber auch bestätigt mit dem OpenBikeSensor erfasst). Ich habe gestern meine erste Anzeige dazu aufgegeben und darauf wurde mir im Bekanntenkreis gesagt, dass es nur bei Unfall verfolgt würde. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da der Abstand ja Unfälle verhindern soll. Deswegen meine Anfragen (für die Stadt Essen) :
1. Wie viele Anzeigen wegen nicht eingehalten Mindestabstand wurden im Juni und Juli 2022 bearbeitet.
2. Wie viele dieser Anzeigen führten zum einer Strafe gegen Autofahrende?
3. Wie Abstandsdelikte hat die Polizei selbst (zum Beispiel auf Streife) erfasst.
3. Wie verteilen sich die Anzeigen auf die Straßen unf Stadtteile in Essen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 269846
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