Abstandsverstöße Tatbestandsnummer 105112 & 105113 - Daten 2020 und I. Quartal 2021

1. Die jeweilige Anzahl nach Quartal der in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 1. Quartal 2021 angezeigten Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Bundesland Brandenburg - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.
2.Die jeweilige Anzahl nach Quartal der in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 1. Quartal 2021 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Bundesland Brandenburg - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.
3. Die jeweilige Anzahl nach Quartal der in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 1. Quartal 2021 angezeigten Ordnungswidrigkeiten eingestellten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Bundesland Brandenburg - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.
4. Soweit vom System 1-3 möglich den Punkten bitte die regional nach Landkreise/Kreisfreie Stadt aufschlüsseln

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~22-02-2021-verkehrsunfallbilanz

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstandsverstöße Tatbestandsnummer 105112 & 105113 - Daten 2020 und I. Quartal 2021 [#219406]
Datum
28. April 2021 12:50
An
Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die jeweilige Anzahl nach Quartal der in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 1. Quartal 2021 angezeigten Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Bundesland Brandenburg - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs. 2.Die jeweilige Anzahl nach Quartal der in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 1. Quartal 2021 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Bundesland Brandenburg - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs. 3. Die jeweilige Anzahl nach Quartal der in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 1. Quartal 2021 angezeigten Ordnungswidrigkeiten eingestellten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Bundesland Brandenburg - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs. 4. Soweit vom System 1-3 möglich den Punkten bitte die regional nach Landkreise/Kreisfreie Stadt aufschlüsseln https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~22-02-2021-verkehrsunfallbilanz
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 219406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219406/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2021 12:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail ist in der ZBSt eingegangen und wurde geprüft. Leider müssen wir Ihnen mitteil…
Von
Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg
Betreff
Abstandsverstöße Tatbestandsnummer 105112 & 105113 - Daten 2020 und I. Quartal 2021 [#219406]
Datum
5. Mai 2021 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail ist in der ZBSt eingegangen und wurde geprüft. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass zu den von Ihnen angeführten Abstandverstößen keine Vorgänge registriert sind. Freundlicher Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abstandsverstöße Tatbestandsnummer 105112 & 105113 - Daten 2020 und I. Quartal 2021“ [#219406]
Datum
25. Mai 2021 14:12
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219406/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da: 1. Seitens verschiedener Polizeistellen des Landes Brandenburg bestätigt wurde, dass div. OWI Anzeigen sowohl im VI. Quartal 2020 als auch im I. Quartal 2021 bearbeitet wurden. 2. Daten für jede OWi erhoben uns gespeichert werden und teilweise für Auswertungen div. Resort & Ministerien zur Verfügung stehen. (vgl. Verkehrsstatistik des Landes) Folie 25 - https://polizei.brandenburg.de/fm/32/Praesentation_PK_Verkehrsunfallbilanz_2020%20%281%29.pdf 3. Das Polizeipräsidium Brandenburg an die Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg verweist. https://fragdenstaat.de/a/209938 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 219406.pdf Anfragenr: 219406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219406/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg vom 28.04.21, # 219406 S…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg vom 28.04.21, # 219406
Datum
1. Juni 2021 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/0938 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg vom 28.04.21, # 2194…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg vom 28.04.21, # 219406 [#219406]
Datum
16. Juni 2021 00:11
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in nach div. Kontaktaufnahme konnte ich folgende Informationen bzgl. der Daten der Bußgeldstelle einholen: 1. Die Bußgeldstelle bzw. Polizei & Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg tauschen umfangreiche Datensätze zu Tatbestandnummern OWi und/oder vergleichbaren Inhaltskontext aus. 2. Die Polizei i.V. Bußgeldstelle des Landes Brandenburg erfasst zur Auswertung umfangreiche Datensätze und nutzt dies intern u.a. zur Erstellung der jährlichen Verkehrsunfallbilanz.[2] Diese Datensätze sind Akten im Sinne des § 3 AIG und deren Auskunft beantragte ich im speziellen für die Tatbestandnummern 105112 und 105113. Ersatzweise für die Bereitstellung des kompletten Datensätze, denn Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen... Meiner Meinung nach ist "Der Antrag auf Akteneinsicht hinreichend bestimmt . (Abs. 1 § 6 AIG)... Sofern dem Antragsteller Angaben zur hinreichenden Bestimmung seines Antrages fehlen, ist er von der öffentlichen Stelle zu beraten und zu unterstützen..." Die Rückmeldung der Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg sowie die Vermittlung der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht erfüllen diese Anforderung nach aktuellen Stand nachweislich nicht. Des Weiteren verweise ich auf dem vom Landtag angenommen Antrag Drucksache 7/3544 [1] und dem Hintergrund der hohen Unfallzahlen [2] mit Radfahrern besonderen öffentlichen Interesse (vgl Abs. 3 § 4 AIG) aussagekräftige Zahlen bereitzustellen. [1] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_3500/3544.pdf [2] https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~22-02-2021-verkehrsunfallbilanz Ich bitte um eine Umfassende Neubewertung und fachgerechte Vermittlung der Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 219406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219406/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg v 28.04.21, # 219406 Seh…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg v 28.04.21, # 219406
Datum
25. Juni 2021 14:06
Status
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/0938 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen