Abstellen der PKW im Parkverbot Sperberhorst am Schlaatz

Wie gedenkt die Stadt das Parkangebot am o.a. Ort zu verbessern? Das Abstellen eines PKW im Parkverbot resultiert einzig aus fehlenden Parkflächen. Warum werden nicht Anwohnerausweise zur Verfügung gestellt, warum ist es gestattet, mit Dienst-Transportern die Parkplätze nach Arbeitsschluss zuzustellen? Es scheint attraktiv zu sein, die hohen Gebühren für ein Falschparken zu erheben, aber hat nicht die Stadt auch die Pflicht zumindest den Anwohnern ausreichend Parkfläche einzurichten ?

Ergebnis der Anfrage

Die Parksituation im aufgeführten Straßenbereich ist von Seiten der Stadt nicht zu verändern, da es sich um öffentlichen Parkraum handelt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Anita Schulz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit Details
Von
Anita Schulz
Betreff
Abstellen der PKW im Parkverbot Sperberhorst am Schlaatz [#242433]
Datum
4. März 2022 11:49
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie gedenkt die Stadt das Parkangebot am o.a. Ort zu verbessern? Das Abstellen eines PKW im Parkverbot resultiert einzig aus fehlenden Parkflächen. Warum werden nicht Anwohnerausweise zur Verfügung gestellt, warum ist es gestattet, mit Dienst-Transportern die Parkplätze nach Arbeitsschluss zuzustellen? Es scheint attraktiv zu sein, die hohen Gebühren für ein Falschparken zu erheben, aber hat nicht die Stadt auch die Pflicht zumindest den Anwohnern ausreichend Parkfläche einzurichten ?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anita Schulz Anfragenr: 242433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242433/ Postanschrift Anita Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anita Schulz
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Sehr geehrte Frau Schulz, vielen Dank für Ihre Mail. Zuständigkeitshalber leite ich die Anfrage an den Fachbereic…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Betreff
AW: Abstellen der PKW im Parkverbot Sperberhorst am Schlaatz [#242433]
Datum
8. März 2022 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schulz, vielen Dank für Ihre Mail. Zuständigkeitshalber leite ich die Anfrage an den Fachbereich Mobilität und Infrastruktur mit der Bitte um Beantwortung. Kontaktdaten Telefon +49 331 289-2711 Telefax +49 331 289-2715 E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Sehr geehrte Frau Schulz, vielen Dank für Ihre Hinweise zur Parksituation am Sperberhorst am Schlaatz. Wir bitt…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Betreff
AW: Abstellen der PKW im Parkverbot Sperberhorst am Schlaatz [#242433]
Datum
10. März 2022 14:37
Status
Sehr geehrte Frau Schulz, vielen Dank für Ihre Hinweise zur Parksituation am Sperberhorst am Schlaatz. Wir bitten Sie um Verständnis, dass kein Anspruch auf Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum besteht und auch weitere Entfernungen zu Abstellmöglichkeiten als zumutbar gelten. Ferner kann das Parken im öffentlichen Raum nur dort zugelassen werden, wo keine anderen Belange dieser Nutzung entgegenstehen. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Stadt, Parkflächen für Privatfahrzeuge bereitzustellen. Vielmehr obliegt es den Hauseigentümern bzw. Vermietern, ausreichend Stellplätze für Ihre Mieter am Wohnort zur Verfügung zu stellen. Das Nichtvorhandensein bzw. der Mangel an verfügbaren Abstellmöglichkeiten rechtfertigt keine Parkverstöße. Grundsätzlich bitten wir zu beachten, dass der öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch unterliegt und von jedem im Rahmen der verkehrsüblichen Grenzen genutzt werden darf. Hierzu zählt auch die Nutzung durch Dienstfahrzeuge und Transporter. Die Einschränkung des Gemeingebrauchs, z.B. durch Bewohnerparkregelungen, darf nur unter besonderen verkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. So ist die Einführung von Bewohnerparkbevorrechtigungen an einen erheblichen Anteil von gebietsfremden Parkern gebunden. Anders als beispielsweise in der Innenstadt, die aufgrund der hohen Geschäfts- und Arbeitsplatzdichte sowie aufgrund der hohen Dichte touristischer Ziele einen hohen Anteil an Besuchern aufweist, überwiegt im Wohngebiet am Schlaatz ganz deutlich die Wohnfunktion. Der Anteil gebietsfremder Parker, der durch eine Bewohnerparkregelung verdrängt werden könnte, fällt entsprechend gering aus. Somit fehlen die Wirkungsmöglichkeiten und die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bewohnerparkregelung. Mit freundlichen Grüßen