Abstellen von Baufahrzeugen Riederwaldtunnel A 66

alle Unterlagen die Ausnahmen zu der Planfestgestellten Bau der A 66 Riederwaldtunnel gestellt wurden " 10. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass keine Grundwasser gefährdende
Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies gilt auch für die Verwendung von Schalöl.
Insbesondere sind Baufahrzeuge und Maschinen in arbeitsfreien Zeiten sowie bei
Betankungsvorgängen nach Möglichkeit sicher auf flüssigkeitsundurchlässigen
Flächen abzustellen."

Im Bereich der Baustelle Borsig Alle stehen viele Baufahrzeuge teilweise bislang Tage bis Wochenlang auf nur geschotterte Fläche rum.. Das verbaute Fließ wird vermutlich nicht Flüssigkeitsundurchlässig sein.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe erfahren das die Behörden die zwar eine Planfeststellung genehmigen und dabei Auflagen erteilen keinerlei Interesse daran haben diese Auflagen zu kontrollieren. Statt dessen findet eine Art freiwillige Selbstkontrolle durch die Autobahn GmbH statt die gegebenenfalls wenig Interesse daran hat diese Selbstkontrolle auch gegenüber Auftragnehmer durch zu führen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen die Ausnahmen zu …
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Abstellen von Baufahrzeugen Riederwaldtunnel A 66 [#269182]
Datum
1. Februar 2023 07:14
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen die Ausnahmen zu der Planfestgestellten Bau der A 66 Riederwaldtunnel gestellt wurden " 10. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass keine Grundwasser gefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies gilt auch für die Verwendung von Schalöl. Insbesondere sind Baufahrzeuge und Maschinen in arbeitsfreien Zeiten sowie bei Betankungsvorgängen nach Möglichkeit sicher auf flüssigkeitsundurchlässigen Flächen abzustellen." Im Bereich der Baustelle Borsig Alle stehen viele Baufahrzeuge teilweise bislang Tage bis Wochenlang auf nur geschotterte Fläche rum.. Das verbaute Fließ wird vermutlich nicht Flüssigkeitsundurchlässig sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269182/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt

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Regierungspräsidium Darmstadt
Guten Tag Herr Schmidt. Danke Ihnen für die Anfrage, leider liegt Ihr Anliegen außerhalb unserer Zuständigkeit. …
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
WG: Abstellen von Baufahrzeugen Riederwaldtunnel A 66 [#269182]
Datum
1. Februar 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag Herr Schmidt. Danke Ihnen für die Anfrage, leider liegt Ihr Anliegen außerhalb unserer Zuständigkeit. Bitte wenden Sie sich an die Autobahn GmbH mit Hauptsitz in Berlin, die sind für die Deutsche Bundesstraßen und Autobahnen zuständig. Um Ihrem Anliegen der Wahrung des Datenschutzes gerecht zuwerden, wird im Anschluß der Weiterleitung Ihrer Antwor,t die Email gelöscht. Mit freundlichen Grüßen