Abstellen von Baufahrzeugen Riederwaldtunnel A 66
alle Unterlagen die Ausnahmen zu der Planfestgestellten Bau der A 66 Riederwaldtunnel gestellt wurden " 10. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass keine Grundwasser gefährdende
Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies gilt auch für die Verwendung von Schalöl.
Insbesondere sind Baufahrzeuge und Maschinen in arbeitsfreien Zeiten sowie bei
Betankungsvorgängen nach Möglichkeit sicher auf flüssigkeitsundurchlässigen
Flächen abzustellen."
Im Bereich der Baustelle Borsig Alle stehen viele Baufahrzeuge teilweise bislang Tage bis Wochenlang auf nur geschotterte Fläche rum.. Das verbaute Fließ wird vermutlich nicht Flüssigkeitsundurchlässig sein.
Ergebnis der Anfrage
Ich habe erfahren das die Behörden die zwar eine Planfeststellung genehmigen und dabei Auflagen erteilen keinerlei Interesse daran haben diese Auflagen zu kontrollieren. Statt dessen findet eine Art freiwillige Selbstkontrolle durch die Autobahn GmbH statt die gegebenenfalls wenig Interesse daran hat diese Selbstkontrolle auch gegenüber Auftragnehmer durch zu führen.
Information nicht vorhanden
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Datum1. Februar 2023
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3. März 2023
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