Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...“

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Im letzten Jahr gab es die UNO-Resolution 77/204
„Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zum Schüren zeitgenössischer Formen des Rassismus, rassistischer Diskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz beitragen“.

Die BRD hatte damals gegen diese Resolution gestimmt. Bitte teilen Sie mir mit, wie die BRD dieses Jahr über die neuerliche Resolution abgestimmt hat. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung für das Abstimmungsverhalten einen Beschluss gefasst hat. Bitte senden Sie mir diesen Beschluss zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    4. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Im letzten Jahr gab es die UNO-Resolution 77/204 „Bekämpfung der Verherrl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...“ [#291647]
Datum
4. November 2023 14:29
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Im letzten Jahr gab es die UNO-Resolution 77/204 „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zum Schüren zeitgenössischer Formen des Rassismus, rassistischer Diskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz beitragen“. Die BRD hatte damals gegen diese Resolution gestimmt. Bitte teilen Sie mir mit, wie die BRD dieses Jahr über die neuerliche Resolution abgestimmt hat. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung für das Abstimmungsverhalten einen Beschluss gefasst hat. Bitte senden Sie mir diesen Beschluss zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291647/
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...&…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ..."
Datum
6. November 2023 16:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie mir zunächst Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ..." [#291647]
Datum
6. November 2023 16:50
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Meine IFG-Anfrage soll elektronisch beantwortet werden, daher ist keine Postadresse nötig. Das hat auch die EU-Datenschutz-Ombudsfrau festgestellt. Bitte teilen Sie mir mit, warum Sie von dieser Praxis abweichen möchten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291647/
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ... …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...
Datum
24. November 2023 11:06
Status
Warte auf Antwort
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505-511.03 E IFG 446-2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Auswärtige Amt erteilt IFG-Bescheide in Übereinstimmung mit der Rechtslage auf dem Postweg. Dies gilt insbesondere dann, wenn für den Bescheid Gebühren erhoben, belastende Entscheidungen getroffen bzw. Schwärzungen der amtlichen Informationen vorgenommen werden, da hiergegen ebenso wie gegen Stattgaben nach dem IFG Rechtsmittel vorgesehen sind. In diesem konkreten IFG-Verfahren bitte ich Sie daher erneut um Nennung einer zustellfähigen Anschrift. Sofern Sie nicht im Bundesgebiet wohnen, können Sie auch einen Empfangsbevollmächtigten benennen. Sofern dem Auswärtigen Amt bis zum 30. November 2023 keine zustellfähige Anschrift vorliegt, werde ich das IFG-Verfahren gebührenfrei einstellen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 446-2023 | Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ... [#291647]
Datum
24. November 2023 11:17
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte senden Sie mir einen Entwurf Ihres Bescheides per E-Mail zu. Ich entscheide dann, ob ich ihn auch schriftlich benötige. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291647/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...““ [#291647]
Datum
28. November 2023 21:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291647/ Das Auswärtige Amt macht die Beantwortung meiner Anfrage von der Angabe einer Postadresse abhängig, es ist jedoch nicht erkennbar, wofür es diese Adresse benötigt. Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291647.pdf - 2023-11-06_1-image001.jpg - 2023-11-06_1-image002.png - 2023-11-24_1-image001.jpg - 2023-11-24_1-image004.png Anfragenr: 291647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291647/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-722/002 II#0466 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...““ [#291647] # IFG-722/002 II#0466
Datum
30. November 2023 15:54
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-722/002 II#0466 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben nebst Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben die Beantwortung meiner IFG-Anfrage ohne Angabe einer Rechtsgrundlage von…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...““ [#291647] # IFG-722/002 II#0466 [#291647]
Datum
30. November 2023 16:56
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben die Beantwortung meiner IFG-Anfrage ohne Angabe einer Rechtsgrundlage von der Übermittlung meiner Postadresse abhängig gemacht. Die DSGVO schreibt das Datenminimierungsgebot vor, d.h. es dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Bearbeitung eines Antrages zwingend notwendig sind. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 15. Juni 2022 (16 A 857/21) festgestellt, dass die pauschale Abfrage einer Postadresse bei IFG-Anfragen unzulässig ist. Da es bei der Bearbeitung meiner Anfrage anscheinend besondere Gründe gibt, die die Angabe einer Postadresse erforderlich machen, benötige ich von Ihnen eine auf meine Anfrage zugeschnittene Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung muss mindestens den Zweck der Verarbeitung, die Dauer und den Ort der Speicherung enthalten und die sonstige Verarbeitung beschreiben. Senden Sie mir diese Datenschutzerklärung bis zum 7. Dezember zu. Erhalte ich bis zum Ablauf dieser Frist keine oder nur eine unvollständige Datenschutzerklärung, so werde ich DSGVO-Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten einlegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291647/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich hatte Sie bereits um Vermittlung in folgender IFG-Anfrage gebeten: https://fragdenstaat.de/a/2916…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzbeschwerde zu Anfrage „Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...““ [#291647]
Datum
30. Dezember 2023 13:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich hatte Sie bereits um Vermittlung in folgender IFG-Anfrage gebeten: https://fragdenstaat.de/a/291647/ Ich möchte in dieser Sache nunmehr Datenschutzbeschwerde erheben. Ich habe vom Auswärtigen Amt eine auf meine IFG-Anfrage zugeschnittene Datenschutzerklärung angefordert. Diese hat das Amt bislang nicht übersandt. Das Amt hat mich nur auf eine allgemeine Datenschutzerklärung verwiesen. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) In dieser fehlen jedoch: * Zweck und Notwendigkeit der Erhebung und Verarbeitung meiner Postadresse * Speicherort und Speicherdauer meiner Postadresse Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291647.pdf - 2023-11-06_1-image001.jpg - 2023-11-06_1-image002.png - 2023-11-24_1-image001.jpg - 2023-11-24_1-image004.png - 2023-11-30_1-108454-2023.pdf - 2023-11-30_1-datenschutzerklrung.pdf Anfragenr: 291647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291647/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-205 II#0863 Sehr << Antrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutzbeschwerde zu Anfrage „Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, ...““ # 16-205 II#0863
Datum
4. Januar 2024 09:07
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-205 II#0863 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzbeschwerde zu Anfrage „Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Naz…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutzbeschwerde zu Anfrage „Abstimmung Deutschland zur UNO-Resolution „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus. # 16-205 II#0863
Datum
16. Februar 2024 15:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
526,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übermittele ich zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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