Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal nach Leups

Anfrage an: Stadt Pegnitz

1. Wir bitten um Kopie der betreffenden Beschlussvorlage und der Niederschrift zum erfolgten Beschluss.
2. Ist es richtig, dass Stadtrat Hümmer mit für die Kostenbeteiligung gestimmt hat, die den von ihm als Werkleiter vertretenen ZwV-Juragruppe begünstigt?
3. Haben die Stadträte/-Rätinnen für eine Brandschutznotleitung gestimmt, die der Kreisbrandrat NICHT für erforderlich gefordert hat?
4. Haben die Räte/Rätinnen für die Kostenbeteiligung an einer Trinkwassernotleitung gestimmt, an deren Kosten sich die Stadt nicht beteiligen muss, weil der ZwV alleine die Wassergebühren vereinnahmt und desahlb auch ausschließlich allein der Unterhaltungslastträger ist?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wir bi…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal nach Leups [#166576]
Datum
14. September 2019 09:15
An
Stadt Pegnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wir bitten um Kopie der betreffenden Beschlussvorlage und der Niederschrift zum erfolgten Beschluss. 2. Ist es richtig, dass Stadtrat Hümmer mit für die Kostenbeteiligung gestimmt hat, die den von ihm als Werkleiter vertretenen ZwV-Juragruppe begünstigt? 3. Haben die Stadträte/-Rätinnen für eine Brandschutznotleitung gestimmt, die der Kreisbrandrat NICHT für erforderlich gefordert hat? 4. Haben die Räte/Rätinnen für die Kostenbeteiligung an einer Trinkwassernotleitung gestimmt, an deren Kosten sich die Stadt nicht beteiligen muss, weil der ZwV alleine die Wassergebühren vereinnahmt und desahlb auch ausschließlich allein der Unterhaltungslastträger ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal nach Leups [#166576]
Datum
18. Oktober 2019 08:56
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal nach Leups“ vom 14.09.2019 (#166576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 166576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal nach Leups [#166576]
Datum
6. November 2019 16:46
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstimmung für Notleitung von Kaltenthal nach Leups“ vom 14.09.2019 (#166576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 166576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166576