Abstimmung im Bundesrat über Cannabisgesetz

Nachdem mittlerweile aus verschiedenen Bundesländern bekannt geworden ist, dass die Staatsanwaltschaften mit dem Bearbeiten der von der Amnestieregelung betroffenen Akten bereits fertig sind und nachdem FDP-Bundesjustizminister Buschmann zusammen mit Gesundheitsminister Lauterbach klargestellt hat, um wie viele Fälle es sich dabei bundesweit tatsächlich handelt, stellt sich mir die Frage, wie das Argument von Herrn Justizminister Mertin für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses, die Behörden seien damit "überlastet", weiter aufrecht erhalten werden kann.

Ich bitte daher um Information der Öffentlichkeit über die konkreten und tatsächlichen Zahlen in Rheinland-Pfalz von Fällen, die von der Amnestieregelung im CanG betroffen sind.

Weiterhin kann eine "Überlastung" des Systems in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht als Grund herhalten, deswegen weiterhin Unrecht geschehen zu lassen und weiter Strafen zu vollstrecken, die bald nicht mehr strafbar sein sollen und weiterhin Menschen zu kriminalisieren und gesellschaftlich zu stigmatisieren.

Daher appeliere ich an Sie, einem Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses im Bundesrat am 22.03. nicht zuzustimmen bzw. sich als Bundesland Rheinland-Pfalz zumindest zu enthalten. Es wäre ein Desaster würde die Ampel in RLP ein mit so großer Mehrheit im Bundestag beschlossenes Gesetz der Ampel im Bund sabotieren. Es droht das komplette Scheitern, was sicher nicht gewollt sein kann!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Petra M.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem mittlerweile aus verschied…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Petra M.
Betreff
Abstimmung im Bundesrat über Cannabisgesetz [#302728]
Datum
11. März 2024 12:43
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem mittlerweile aus verschiedenen Bundesländern bekannt geworden ist, dass die Staatsanwaltschaften mit dem Bearbeiten der von der Amnestieregelung betroffenen Akten bereits fertig sind und nachdem FDP-Bundesjustizminister Buschmann zusammen mit Gesundheitsminister Lauterbach klargestellt hat, um wie viele Fälle es sich dabei bundesweit tatsächlich handelt, stellt sich mir die Frage, wie das Argument von Herrn Justizminister Mertin für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses, die Behörden seien damit "überlastet", weiter aufrecht erhalten werden kann. Ich bitte daher um Information der Öffentlichkeit über die konkreten und tatsächlichen Zahlen in Rheinland-Pfalz von Fällen, die von der Amnestieregelung im CanG betroffen sind. Weiterhin kann eine "Überlastung" des Systems in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht als Grund herhalten, deswegen weiterhin Unrecht geschehen zu lassen und weiter Strafen zu vollstrecken, die bald nicht mehr strafbar sein sollen und weiterhin Menschen zu kriminalisieren und gesellschaftlich zu stigmatisieren. Daher appeliere ich an Sie, einem Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses im Bundesrat am 22.03. nicht zuzustimmen bzw. sich als Bundesland Rheinland-Pfalz zumindest zu enthalten. Es wäre ein Desaster würde die Ampel in RLP ein mit so großer Mehrheit im Bundestag beschlossenes Gesetz der Ampel im Bund sabotieren. Es droht das komplette Scheitern, was sicher nicht gewollt sein kann!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra M. Anfragenr: 302728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302728/
Mit freundlichen Grüßen Petra M.

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 11. März 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Di…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. März 2024
Datum
12. März 2024 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1402e24-0123-schreiben-pet-2024-03-11.pdf
26,5 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet.