Abstimmung zu Länderregelung im Umgang mit Containern

Die schriftliche Rückmeldung Ihres Hauses zum strafrechtlichen Umgang mit dem sog. „Containern“ an den dafür zuständigen Landesausschuss (vgl. https://justizministerium.hessen.de/presse/ausschuss-lehnt-laenderregelung-zum-strafrechtlichen-umgang-mit-dem-sog-containern-ab). Sollte es keine schriftliche Rückmeldung geben, bitte ich darum mitzuteilen, ob Ihr Haus dem Vorschlag Hamburgs zugestimmt hat. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Abstimmung zu Länderregelung im Umgang mit Containern [#274612]
Datum
2. April 2023 12:42
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die schriftliche Rückmeldung Ihres Hauses zum strafrechtlichen Umgang mit dem sog. „Containern“ an den dafür zuständigen Landesausschuss (vgl. https://justizministerium.hessen.de/presse/ausschuss-lehnt-laenderregelung-zum-strafrechtlichen-umgang-mit-dem-sog-containern-ab). Sollte es keine schriftliche Rückmeldung geben, bitte ich darum mitzuteilen, ob Ihr Haus dem Vorschlag Hamburgs zugestimmt hat. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 274612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274612/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium der Justiz Brandenburg
(III.5) 1451-E III.002/23; Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 2. April 20…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
(III.5) 1451-E III.002/23; Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 2. April 2023
Datum
5. Mai 2023 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung . Rückfragen und Antworten richten Sie bitte - unter Angabe des Aktenzeichens - an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an den/die im Schreiben genannte/n Bearbeiter/in. Mit freundlichen Grüßen