Abstimmung zu Länderregelung im Umgang mit Containern

Die schriftliche Rückmeldung Ihres Hauses zum strafrechtlichen Umgang mit dem sog. „Containern“ an den dafür zuständigen Landesausschuss (vgl. https://justizministerium.hessen.de/presse/ausschuss-lehnt-laenderregelung-zum-strafrechtlichen-umgang-mit-dem-sog-containern-ab). Sollte es keine schriftliche Rückmeldung geben, bitte ich darum mitzuteilen, ob Ihr Haus dem Vorschlag Hamburgs zugestimmt hat. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die schriftliche Rückmeldung Ihres…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Abstimmung zu Länderregelung im Umgang mit Containern [#274614]
Datum
2. April 2023 12:42
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die schriftliche Rückmeldung Ihres Hauses zum strafrechtlichen Umgang mit dem sog. „Containern“ an den dafür zuständigen Landesausschuss (vgl. https://justizministerium.hessen.de/presse/ausschuss-lehnt-laenderregelung-zum-strafrechtlichen-umgang-mit-dem-sog-containern-ab). Sollte es keine schriftliche Rückmeldung geben, bitte ich darum mitzuteilen, ob Ihr Haus dem Vorschlag Hamburgs zugestimmt hat. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 274614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274614/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Anfrage vom 2. April 2023 teile ich mit, dass sich das rhein…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
19. April 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
311,6 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Anfrage vom 2. April 2023 teile ich mit, dass sich das rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz nicht für die Einfügung einer neuen Nr. 235a RiStBV („Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern“) entsprechend dem Vorschlag von Hamburg ausgesprochen hat. Mit freundlichen Grüßen