Abstimmung zu Länderregelung im Umgang mit Containern

Die schriftliche Rückmeldung Ihres Hauses zum strafrechtlichen Umgang mit dem sog. „Containern“ an den dafür zuständigen Landesausschuss (vgl. https://justizministerium.hessen.de/presse/ausschuss-lehnt-laenderregelung-zum-strafrechtlichen-umgang-mit-dem-sog-containern-ab). Sollte es keine schriftliche Rückmeldung geben, bitte ich darum mitzuteilen, ob Ihr Haus dem Vorschlag Hamburgs zugestimmt hat. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die schriftliche Rückmeldung Ihres…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Abstimmung zu Länderregelung im Umgang mit Containern [#274616]
Datum
2. April 2023 12:42
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die schriftliche Rückmeldung Ihres Hauses zum strafrechtlichen Umgang mit dem sog. „Containern“ an den dafür zuständigen Landesausschuss (vgl. https://justizministerium.hessen.de/presse/ausschuss-lehnt-laenderregelung-zum-strafrechtlichen-umgang-mit-dem-sog-containern-ab). Sollte es keine schriftliche Rückmeldung geben, bitte ich darum mitzuteilen, ob Ihr Haus dem Vorschlag Hamburgs zugestimmt hat. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 274616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274616/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 2. April 2023
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 2. April 2023
Datum
5. April 2023 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
281,7 KB