Abstimmung zu Ö 10.7.3 in der Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Die gespeicherten Abstimmungsdaten zu TOP Ö 10.7.3 (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01 ÄA zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck) in der Bürgerschaftssitzung vom 30.03.2023, konkret die Liste mit dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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Juri Elias von Drigalski
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gespeicherten Abstimmungsdaten zu…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juri Elias von Drigalski
Betreff
Abstimmung zu Ö 10.7.3 in der Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023 [#274423]
Datum
31. März 2023 09:36
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gespeicherten Abstimmungsdaten zu TOP Ö 10.7.3 (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01 ÄA zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck) in der Bürgerschaftssitzung vom 30.03.2023, konkret die Liste mit dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Juri Elias von Drigalski Anfragenr: 274423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274423/ Postanschrift Juri Elias von Drigalski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Juri Elias von Drigalski
Hansestadt Lübeck
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Abstimmung zu Ö 10.7.3 in der Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023 [#274423]
Datum
31. März 2023 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 31.03.2023, Ihnen Zugang zu den gespeicherten Abstimmungsdaten zu TOP Ö 10.7.3 (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01 ÄA zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck) in der Bürgerschaftssitzung vom 30.03.2023, konkret die Liste mit dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder zu gewähren, habe ich erhalten. Nach Prüfung Ihre Anftrages werde ich unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Bis dahin bitte ich noch etwas um Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Lübeck
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Abstimmung zu Ö 10.7.3 in der Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023 [#274423]
Datum
24. April 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 31.03.2023 wird abgelehnt. Die Hansestadt Lübeck verfügt nicht über die von Ihnen begehrte Information. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Gemäß § 3 IZG-SH hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Als informationspflichtige Stelle verfügt die Hansestadt Lübeck nicht über die von Ihnen begehrte Information, noch wird diese für die Hansestadt Lübeck an anderer Stelle gemäß § 2 Abs. 5 IZG-SH bereitgehalten. Auch ist der Hansestadt Lübeck keine informationspflichte Stelle gemäß § 4 Abs. 3 IZG-SH bekannt, welche über die begehrte Information verfügt. Das Ergebnis der elektronischen Abstimmungen wird auf Monitoren (im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen) gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Lübecker Bürgerschaft in der Form dargestellt, dass ersichtlich ist, wie jedes einzelne Mitglied der Bürgerschaft abgestimmt hat Die so gewählte Darstellungsform folgt dem Grundsatz der offenen Abstimmung und dient der Transparenz der Willensbildung. (vgl. § 39 Abs. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) Das namentliche Abstimmungsverhalten bzw. -ergebnis wird nicht gespeichert bzw. protokolliert. Auf Grundlage des § 41 Abs. 1 Nummer 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 32 Abs. 2 Spiegelstrich 10 der Geschäftsordnung für die Lübecker Bürgerschaft werden nur die Abstimmungsergebnisse, jedoch nicht das persönliche Abstimmungsverhalten einzelner Bürgerschaftsmitglieder, für die Erstellung der Niederschrift protokolliert. Eine Speicherung der mittels des elektronischen Abstimmungssystems ermittelten (namentlichen) Abstimmungsergebnisse ist ohne dass sich aus den maßgeblichen Rechtsvorschriften (Gemeindeordnung, Hauptsatzung oder Geschäftsordnung für die Bürgerschaft) eine Ermächtigung hierfür ergibt, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und wird daher auch nicht vorgenommen. Einsicht in Niederschriften und Abstimmungsergebnisse können Sie online, über das Politik Informationssystem unter https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/index.html nehmen. Rechtsbehelfsbelehrunq: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck, Bürgermeisterkanzlei, Breite Straße 62 – Rathaus -, 23539 Lübeck, einzulegen. Bei elektronischer Einlegung des Widerspruchs ist dieser durch absenderbestätigende De-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Mit freundlichen Grüßen
Juri Elias von Drigalski
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.04.2023 zu meinem Antrag vom 31.03.2023 nach de…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juri Elias von Drigalski
Betreff
AW: Abstimmung zu Ö 10.7.3 in der Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023 [#274423]
Datum
22. Mai 2023 23:19
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.04.2023 zu meinem Antrag vom 31.03.2023 nach dem IZG-SH, bei der es um die Bereitstellung der Daten zum Abstimmungsverhalten der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder bei einem konkreten Tagesordnungspunkt ging. Dagegen möchte ich jedoch Widerspruch erheben. Falsch ist, dass die angefragten Daten gar nicht gespeichert werden. Es ist über die Bildschirme für alle Zuschauenden öffentlich sichtbar, dass die Dateien mit den Auflistungen der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder und ihres Abstimmungsverhaltens abgespeichert werden. Es ist sogar zu sehen, wo diese gespeichert werden. In dem Fall ist dies nämlich ausreichend lang zu sehen, weil der Abspeichervorgang (logischerweise) teilweise mehrere Sekunden dauert. So viel Zeit haben die Zuschauenden selten, um das Abstimmungsverhalten einzelner Bürgerschaftsmitglieder zu erkennen. Es mag sein, dass Sie zu der Einschätzung kommen, diese Daten nicht zur Verfügung stellen zu dürfen oder vielleicht auch wieder löschen müssen. Eine gewisse Transparenz, bei der Sie zumindest dies erläutern, hielte ich aber schon für wünschenswert, anstatt nur zu erklären, Sie dürften diese nicht speichern. Außerdem handelt es sich zwar nicht um eine namentliche Abstimmung, datenschutzrechtlich dürfte es jedoch kein Problem darstellen, wenn nachlesbar wäre, welches Bürgerschaftsmitglied wie abgestimmt hat. Schließlich stehen die gewählten Personen in einem gewissen Rahmen in der Öffentlichkeit. Ich widerspreche zudem ganz klar Ihrer Darstellung, dass der Grundsatz der offenen Abstimmung durch die gewählte Darstellungsform ernsthaft beachtet wird. Auf den Bildschirmen sind nie alle Bürgerschaftsmitglieder in der Auflistung zu sehen, sondern werden nacheinander aufgelistet und dabei passen nicht alle von ihnen auf den Bildschirm. Welche Bürgerschaftsmitglieder gerade angezeigt werden, wird durch das Abstimmungstempo bestimmt. Da (idealerweise) alle Mitglieder gleichzeitig abstimmen, passiert dies nicht in einem Tempo, in dem sich zumindest das Abstimmungsverhalten der meisten Bürgerschaftsmitglieder nachvollziehen lässt. Das teilweise hinterher stattfindende Durchscrollen durch die Liste findet ebenfalls nicht in einem ausreichendem Maße und hinreichend langsamen Tempo statt, in dem sich ein ernsthafter Überblick verschafft werden kann. Bei Abstimmungen per Handzeichen kann hingegen das Abstimmungsverhalten von ALLEN Mitgliedern beobachtet werden (was eben in der aktuellen elektronischen Darstellungsform nicht ernsthaft möglich ist) und gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, konkret zu schauen, wie ein die zuschauende Person besonders interessierendes Mitglied abstimmt (oder mehrere) ohne dass mehr oder weniger zufällig (bestimmt durch das jeweilige Abstimmungstempo) für die Zuschauenden bestimmt wird, was sie sehen dürfen. Dabei böte gerade die Form der elektronischen Abstimmung Möglichkeiten zur transparenten Darstellung, welche hier nicht genutzt werden. Es ist sogar gegenteiliges der Fall. Dass dieser Grundsatz während der Sitzung nicht gewahrt wird, weckt nun mal das Interesse daran, im Nachhinein wenigstens die vorenthaltenen Informationen einsehen zu können. Dies ist der Grund für meine Anfrage. Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre Entscheidung zu überdenken. Mit freundlichen Grüßen Juri von Drigalski Anfragenr: 274423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274423/ Postanschrift Juri Elias von Drigalski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hansestadt Lübeck
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihre E-Mail vom 22.05.2023 habe ich erhalten. Vorsorglich möchte ich Sie dara…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Abstimmung zu Ö 10.7.3 in der Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023 [#274423]
Datum
23. Mai 2023 18:10
Status
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihre E-Mail vom 22.05.2023 habe ich erhalten. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihren Widerspruch vom 22.05.2023 in einer nicht zulässigen Form, per einfacher E-Mail, erhoben haben und dieser somit als unzulässig zurückzuweisen wäre. Mit Bescheid vom 24.04.2023 wurden Sie im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung darauf hingewiesen, dass Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch in schriftlicher, elektronischer oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck erheben können. Bei elektronischer Erhebung des Widerspruchs ist dieser durch absenderbestätigende De-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Eine einfache E-Mail wie in Ihrem Fall genügt nicht. (vgl. § 119 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) i.V.m. § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).) Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen