Sehr
<< Anrede >>
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.04.2023 zu meinem Antrag vom 31.03.2023 nach dem IZG-SH, bei der es um die Bereitstellung der Daten zum Abstimmungsverhalten der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder bei einem konkreten Tagesordnungspunkt ging.
Dagegen möchte ich jedoch Widerspruch erheben.
Falsch ist, dass die angefragten Daten gar nicht gespeichert werden. Es ist über die Bildschirme für alle Zuschauenden öffentlich sichtbar, dass die Dateien mit den Auflistungen der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder und ihres Abstimmungsverhaltens abgespeichert werden. Es ist sogar zu sehen, wo diese gespeichert werden. In dem Fall ist dies nämlich ausreichend lang zu sehen, weil der Abspeichervorgang (logischerweise) teilweise mehrere Sekunden dauert. So viel Zeit haben die Zuschauenden selten, um das Abstimmungsverhalten einzelner Bürgerschaftsmitglieder zu erkennen.
Es mag sein, dass Sie zu der Einschätzung kommen, diese Daten nicht zur Verfügung stellen zu dürfen oder vielleicht auch wieder löschen müssen. Eine gewisse Transparenz, bei der Sie zumindest dies erläutern, hielte ich aber schon für wünschenswert, anstatt nur zu erklären, Sie dürften diese nicht speichern.
Außerdem handelt es sich zwar nicht um eine namentliche Abstimmung, datenschutzrechtlich dürfte es jedoch kein Problem darstellen, wenn nachlesbar wäre, welches Bürgerschaftsmitglied wie abgestimmt hat. Schließlich stehen die gewählten Personen in einem gewissen Rahmen in der Öffentlichkeit.
Ich widerspreche zudem ganz klar Ihrer Darstellung, dass der Grundsatz der offenen Abstimmung durch die gewählte Darstellungsform ernsthaft beachtet wird. Auf den Bildschirmen sind nie alle Bürgerschaftsmitglieder in der Auflistung zu sehen, sondern werden nacheinander aufgelistet und dabei passen nicht alle von ihnen auf den Bildschirm. Welche Bürgerschaftsmitglieder gerade angezeigt werden, wird durch das Abstimmungstempo bestimmt. Da (idealerweise) alle Mitglieder gleichzeitig abstimmen, passiert dies nicht in einem Tempo, in dem sich zumindest das Abstimmungsverhalten der meisten Bürgerschaftsmitglieder nachvollziehen lässt. Das teilweise hinterher stattfindende Durchscrollen durch die Liste findet ebenfalls nicht in einem ausreichendem Maße und hinreichend langsamen Tempo statt, in dem sich ein ernsthafter Überblick verschafft werden kann. Bei Abstimmungen per Handzeichen kann hingegen das Abstimmungsverhalten von ALLEN Mitgliedern beobachtet werden (was eben in der aktuellen elektronischen Darstellungsform nicht ernsthaft möglich ist) und gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, konkret zu schauen, wie ein die zuschauende Person besonders interessierendes Mitglied abstimmt (oder mehrere) ohne dass mehr oder weniger zufällig (bestimmt durch das jeweilige Abstimmungstempo) für die Zuschauenden bestimmt wird, was sie sehen dürfen. Dabei böte gerade die Form der elektronischen Abstimmung Möglichkeiten zur transparenten Darstellung, welche hier nicht genutzt werden. Es ist sogar gegenteiliges der Fall.
Dass dieser Grundsatz während der Sitzung nicht gewahrt wird, weckt nun mal das Interesse daran, im Nachhinein wenigstens die vorenthaltenen Informationen einsehen zu können. Dies ist der Grund für meine Anfrage.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre Entscheidung zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Juri von Drigalski
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