Abstimmung zum Heizgesetz im Bundesrat 29.09.23

Wie hat die Landesregierung am 29.09.23 im Bundesrat bei der Annahme/Ablehnung des Heizgesetzes gestimmt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmung zum Heizgesetz im Bundesrat 29.09.23 [#289726]
Datum
7. Oktober 2023 13:49
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hat die Landesregierung am 29.09.23 im Bundesrat bei der Annahme/Ablehnung des Heizgesetzes gestimmt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289726/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 2. Oktober 2023 haben Sie sich an das ServiceCenter der La…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abstimmung zum Heizgesetz im Bundesrat 29.09.23 [#289726]
Datum
3. November 2023 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 2. Oktober 2023 haben Sie sich an das ServiceCenter der Landesregierung gewandt und um Auskunft gebeten, wie die Landesregierung am 29. September 2023 im Bundesrat bei der Annahme/Ablehnung des Heizgesetzes gestimmt hat. Am 7. Oktober 2023 haben Sie zusätzlich über die Internetseite fragdenstaat.de einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Ihre Anfrage einschließlich einer Nachfrage hat das ServiceCenter der Landesregierung zwischenzeitlich beantwortet. Sofern ich nichts anderes von Ihnen höre, gehe ich daher davon aus, dass sich der IFG-Antrag damit erledigt hat und keine gesonderte Bescheidung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen