Abstimmungen mit BMI/BMJ zum Selbstbestimmungsgesetz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Nach DPA-Meldung vom 22.08.23 wurden zwischen dem letzten veröffentlichten Referentenentwurf Ihres Hauses und dem jetzt veröffentlichten gemeinsamen Regierungsentwurf noch „intensive Abwägungsdiskussionen mit dem Bundesjustizministerium“ sowie mit dem Bundesinnenministerium, das „Konkretisierungsbedarf bei der Nachverfolgbarkeit der Identität für die Sicherheitsbehörden“ angemeldet gehabt habe, durchgeführt. Bitte senden Sie mir sämtliche Ihnen zu diesen Diskussionen vorliegenden Unterlagen zu.

Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass der in vorherigen ähnlichen Anfragen genannte Ablehnungsgrund nach § 3 Nr. 3(b) IFG mit der Veröffentlichung eines abgestimmten Regierungsentwurfes hinfällig ist. Die Beratungen sind eindeutig abgeschlossen und können durch die Veröffentlichung der Unterlagen nicht mehr beeinträchtigt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit besten Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Nach DPA-Meldung vom 22.08.23 wurden zwischen dem letzten veröffentlichte…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmungen mit BMI/BMJ zum Selbstbestimmungsgesetz [#286825]
Datum
24. August 2023 13:15
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Nach DPA-Meldung vom 22.08.23 wurden zwischen dem letzten veröffentlichten Referentenentwurf Ihres Hauses und dem jetzt veröffentlichten gemeinsamen Regierungsentwurf noch „intensive Abwägungsdiskussionen mit dem Bundesjustizministerium“ sowie mit dem Bundesinnenministerium, das „Konkretisierungsbedarf bei der Nachverfolgbarkeit der Identität für die Sicherheitsbehörden“ angemeldet gehabt habe, durchgeführt. Bitte senden Sie mir sämtliche Ihnen zu diesen Diskussionen vorliegenden Unterlagen zu. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass der in vorherigen ähnlichen Anfragen genannte Ablehnungsgrund nach § 3 Nr. 3(b) IFG mit der Veröffentlichung eines abgestimmten Regierungsentwurfes hinfällig ist. Die Beratungen sind eindeutig abgeschlossen und können durch die Veröffentlichung der Unterlagen nicht mehr beeinträchtigt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit besten Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286825/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Antrag wird mit Verweis auf § 3.3 (b) sowie § 4.1 (1) abgelehnt. Der interne Abstimmungsprozess innerhalb der …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. September 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
577,8 KB
Der Antrag wird mit Verweis auf § 3.3 (b) sowie § 4.1 (1) abgelehnt. Der interne Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung sei auch nach dem Kabinettbeschluss noch nicht abgeschlossen.