Abstimmungsergebnisse zur Festlegung der Arbeitsgruppe DSK Microsoft-Onlinedienste

Eine Aufstellung der Abstimmungsergebnisse zur "Festlegung der Arbeitsgruppe DSK Microsoft-Onlinedienste" (vgl. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_24_11_festlegung_MS365.pdf) unterteilt nach: Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2022
  • Frist
    4. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellu…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmungsergebnisse zur Festlegung der Arbeitsgruppe DSK Microsoft-Onlinedienste [#264564]
Datum
2. Dezember 2022 12:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Abstimmungsergebnisse zur "Festlegung der Arbeitsgruppe DSK Microsoft-Onlinedienste" (vgl. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_24_11_festlegung_MS365.pdf) unterteilt nach: Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264564/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Abstimmungsergebnisse zur Festlegung der Arbeitsgruppe DSK Microsoft-Onlinedienste [#264564]
Datum
2. Dezember 2022 12:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag #264564 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes zum The…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Abstimmungsergebnisse zur Festlegung der Arbeitsgruppe DSK Microsoft-Onlinedienste [#264564]
Datum
5. Dezember 2022 21:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag #264564 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes zum Thema "Abstimmungsergebnisse zur Festlegung der Arbeitsgruppe DSK Microsoft-Onlinedienste" haben wir erhalten und beantworten diesen auf Basis des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) kostenfrei. Ihre Antrag wird bei uns unter dem Az. 0221.4-16 /149 geführt, bitte geben Sie dieses bei Rückfragen an. Eine Aufstellung der Abstimmungsergebnisse nach Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung liegt nicht vor, denn die Festlegung der DSK wurde einstimmig beschlossen. Oder anders dargestellt: Alle Aufsichtsbehörden haben der Festlegung zugestimmt. Für die Protokolle der DSK verweise ich zudem auf https://datenschutzkonferenz-online.de/protokolle.html. Mit freundlichen Grüßen