Abstimmungsunterlagen zu "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Bitte teilen sie mir mit, mit welchen Behörden, Ämtern, Institutionen, sonstige staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen oder Firmen der Inhalt ihrer Richtlinie "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2" (verfügbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) vor der Veröffentlichung abgestimmt wurde bzw. immer noch wird.

2. Sie empfehlen in oben genannter Richtline für K1: "Häusliche Absonderung für 14 Tage (Quarantäne)". Bitte übersenden sie mir alle Unterlagen bzgl. einer von ihnen durchgeführten Abwägung zwischen den Grundrechten der betroffenen Personen und dem Ziel der Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Insbesondere bitte ich um Information, welche weniger einschneidenden Maßnahmen diskutiert wurden und warum diese verworfen wurden.

3. Sie empfehlen in oben genannter Richtline für K1: "Im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält." Bitte übersenden sie mir alle Unterlagen bzgl. einer von ihnen durchgeführten Abwägung zwischen dem Schutz des Kindeswohl und dem Ziel der Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

4. Sie schreiben "War der Kontakt in relativ beengten Raumsituationen oder gab es eine schwer zu überblickenden Kontaktsituation, _kann_ eine Quarantäneanordnung für alle Personen unabhängig von der individuellen Risikoermittlung sinnvoll sein (z.B. der Kitagruppe oder Schulklasse)" Bitte teilen Sie mir mit, wann eine Quarantäneanordnung sinnvoll sein kann und wann nicht.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen
Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte teilen …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Abstimmungsunterlagen zu "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2" [#198707]
Datum
29. September 2020 21:23
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte teilen sie mir mit, mit welchen Behörden, Ämtern, Institutionen, sonstige staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen oder Firmen der Inhalt ihrer Richtlinie "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2" (verfügbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) vor der Veröffentlichung abgestimmt wurde bzw. immer noch wird. 2. Sie empfehlen in oben genannter Richtline für K1: "Häusliche Absonderung für 14 Tage (Quarantäne)". Bitte übersenden sie mir alle Unterlagen bzgl. einer von ihnen durchgeführten Abwägung zwischen den Grundrechten der betroffenen Personen und dem Ziel der Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Insbesondere bitte ich um Information, welche weniger einschneidenden Maßnahmen diskutiert wurden und warum diese verworfen wurden. 3. Sie empfehlen in oben genannter Richtline für K1: "Im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält." Bitte übersenden sie mir alle Unterlagen bzgl. einer von ihnen durchgeführten Abwägung zwischen dem Schutz des Kindeswohl und dem Ziel der Eindämmung der Covid-19-Pandemie. 4. Sie schreiben "War der Kontakt in relativ beengten Raumsituationen oder gab es eine schwer zu überblickenden Kontaktsituation, _kann_ eine Quarantäneanordnung für alle Personen unabhängig von der individuellen Risikoermittlung sinnvoll sein (z.B. der Kitagruppe oder Schulklasse)" Bitte teilen Sie mir mit, wann eine Quarantäneanordnung sinnvoll sein kann und wann nicht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart Anfragenr: 198707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198707/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.09.2020 Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.09.2020
Datum
2. Oktober 2020 17:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-181. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
AW: Ihre Anfrage vom 29.09.2020 / AZ 2020-181 [#198707] Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.09.2020 / AZ 2020-181 [#198707]
Datum
2. Oktober 2020 22:32
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Email vom heutigen Tage. Leider werde ich eine verspätete Beantwortung meiner Anfrage nicht akeptieren können. Wie Ihnen mit Sicherheit bewusst ist, sind die von Ihnen veröffentlichen Richtlinen zur "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2" die Grundlage von unzähligen Quarantäneanordnungen sowie diversen Gerichtsurteilen. Daher ist es notwendig, dass die Hintergründe dieser Richtlinien veröffentlich werden. Bitte teilen Sie mir bis kommenden Dienstag, 6. Oktober, mit, ob sich das RKI weiterhin nicht in der Lage sieht, die Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Frist zur Verfügung zu stellen. Ich erlaube mir anzukündigen, dass ich in diesem Fall, wie auch in dem Fall einer Nichtantwort, unmittelbar eine Vermittlung durch den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit beantragen werde. Weitere rechtliche Schritte in Form einer Untätigkeitsklage behalte ich mir vor. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 198707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198707/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abstimmungsunterlagen zu "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2"“ [#198707] [#198707]
Datum
8. Oktober 2020 17:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/198707/ Wie sie sehen können, hat das RKI angekündigt, meine Anfrage nicht in der vorgesehenen Zeit zu beantworten und hat meine Rückantwort darauf ignoriert. Ich halte eine Verzögerung in diesem Fall für nicht hinnehmbar, da auf Basis der Veröffentlichungen des RKI eine Vielzahl von Gerichtsurteilen ergangen sind und die Kläger ohne weitere Informationen durch das RKI faktisch keine Chance haben, diese Urteile anzufechten. In der Konsequenz sitzen viele tausend Menschen in Quarantäne ohne effizienten Rechtsschutz. Hier ist ein Fall in dem das IFG wirklich Menschen konkret helfen kann! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anhänge: - 198707.pdf Anfragenr: 198707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198707/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/009 II#0395 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/009 II#0395
Datum
13. Oktober 2020 07:51
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/009 II#0395 Sehr geehrter Herr Buschart, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/009 II#0395 [#198707] Sehr geehrte<< Anrede >> meine I…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/009 II#0395 [#198707]
Datum
31. Oktober 2020 23:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstimmungsunterlagen zu "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2"“ vom 29.09.2020 (#198707) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 198707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198707/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abstimmungsunterlagen zu "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2"“ [#198707] [#198707]
Datum
31. Oktober 2020 23:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/198707/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bearbeitung - wie vom RKI bereits angekündigt - nicht fristgerecht erfolgt ist. Da dieses Dokument eines der Kerndokumente der Corona-Eindämmungsstrategie der BRD ist, empfinde ich dieses Hinauszögern der Übermittlung der angefragten Dokumente durch das RKI als eine Zumutung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anhänge: - 198707.pdf - 2020-10-13_1-95753_2020SchreibenanPetent.pdf - 2020-10-13_1-signature.asc Anfragenr: 198707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198707/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.09.2020 Sehr geehrter Herr Buschart, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.09.2020
Datum
1. Dezember 2020 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Buschart, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: "1. Bitte teilen sie mir mit, mit welchen Behörden, Ämtern, Institutionen, sonstige staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen oder Firmen der Inhalt ihrer Richtlinie "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2" (verfügbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) vor der Veröffentlichung abgestimmt wurde bzw. immer noch wird." Zu Frage 1: Hinsichtlich der Entwicklung und Überarbeitung stehen wir kontinuierlich in Kontakt mit den Kollegen und Kolleginnen der Gesundheitsämter, die sich hierzu mit fachlichen Fragen an uns wenden, ebenso wie mit den Fachkollegen und Fachkolleginnen auf Ebene der Länder. "2. Sie empfehlen in oben genannter Richtlinie für K1: "Häusliche Absonderung für 14 Tage (Quarantäne)". Bitte übersenden sie mir alle Unterlagen bzgl. einer von ihnen durchgeführten Abwägung zwischen den Grundrechten der betroffenen Personen und dem Ziel der Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Insbesondere bitte ich um Information, welche weniger einschneidenden Maßnahmen diskutiert wurden und warum diese verworfen wurden." Zu Frage 2: Hierzu liegen uns keine amtlichen Informationen vor, da die Abwägung der Grundrechte im Einzelfall grundsätzlich den zuständigen Gesundheitsämtern obliegt. Zum fachlichen Hintergrund des Quarantänezeitraums von 14 Tagen kann auf die ausführliche Darstellung im Epidemiologischen Bulletin vom 24. September verwiesen werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/39_20.pdf?__blob=publicationFile "3. Sie empfehlen in oben genannter Richtlinie für K1: "Im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine "zeitliche Trennung" kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält." Bitte übersenden sie mir alle Unterlagen bzgl. einer von ihnen durchgeführten Abwägung zwischen dem Schutz des Kindeswohl und dem Ziel der Eindämmung der Covid-19-Pandemie." Zu Frage 3: Hierzu liegen uns keine amtlichen Informationen vor, da die Abwägung der Grundrechte im Einzelfall grundsätzlich den zuständigen Gesundheitsämtern obliegt. "4. Sie schreiben "War der Kontakt in relativ beengten Raumsituationen oder gab es eine schwer zu überblickenden Kontaktsituation, _kann_ eine Quarantäneanordnung für alle Personen unabhängig von der individuellen Risikoermittlung sinnvoll sein (z.B. der Kitagruppe oder Schulklasse)" Bitte teilen Sie mir mit, wann eine Quarantäneanordnung sinnvoll sein kann und wann nicht." Zu Frage 4: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Hier handelt es sich um Situationen, in denen aufgrund der konkreten Situation durch die Ermittlung nicht geklärt werden kann, ob einzelne Personen keinen engen Kontakt zu dem/den infektiösen Fall/Fällen hatten ("schwer zur überblickende Kontaktsituation"). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Fragen an das RKI zu Abstimmungsunterlagen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung # 25-721/009 II#0395 Der Bundes…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Fragen an das RKI zu Abstimmungsunterlagen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung # 25-721/009 II#0395
Datum
11. Dezember 2020 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-721/009 II#0395 Sehr geehrter Herr Buschart, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen