Sehr geehrter Herr Lienau,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zum Abstimmungsverhalten des Landes Schleswig-Holstein bei konkreten Tagesordnungspunkten von Bundesratssitzungen in den Jahren 2009, 2010 und 2014.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat im Plenum des Bundesrates wie folgt abgestimmt:
856. Sitzung, 6. März 2009, TOP 11, Drucksache 111/09:
Die Landesregierung hat den Ziffern der Ausschussempfehlung und der Einbringung des geänderten Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag zugestimmt.
866. Sitzung, 12. Februar 2010, TOP 5, Drucksache 28/10:
Die Landesregierung hat der Sofortigen Sachentscheidung und der Wiedereinbringung des Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag zugestimmt.
921. Sitzung, 11. April 2014, TOP 34, Drucksache 126/14:
Die Landesregierung hat der Sofortigen Sachentscheidung und der Wiedereinbringung des Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag zugestimmt.
Zur Erläuterung:
· Der Bundesrat hat 2009 die Einbringung des Gesetzentwurfes beim Bundestag beschlossen.
· In 2009 ist der Gesetzentwurf vom Bundestag nicht beraten worden und hat sich damit durch den Ablauf der Wahlperiode erledigt. (
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/180/18064.html)
· Der Bundesrat hat daher 2010 die Wiedereinbringung beim Bundestag beschlossen.
· In der Zeit bis 2013 ist der der Gesetzentwurf vom Bundestag nicht beraten worden und hat sich damit wiederum durch den Ablauf der Wahlperiode erledigt. (
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/232/23280.html)
· Der Bundesrat hat 2014 beschlossen, den Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einzubringen.
· Der Bundestag hat auch diesen Entwurf bisher nicht beraten. (
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/591/59175.html)
Die Landesregierung Schleswig-Holstein beabsichtigt in dieser Angelegenheit derzeit keine weiteren Initiativen.
Ich hoffe, die Beantwortung der Fragen hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen