Abteilung Katastrophenschutz Anfrage Bunker

1. ist das Land Nordrhein-Westfalen im Besitz von Bunkereinrichtungen oder Bunkern auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen?
2. Wenn in welcher Anzahl?
3. Sind diese für den Zivil- und Katastrophenschutz geeinigt bzw. aktiv?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abteilung Katastrophenschutz Anfrage Bunker [#274298]
Datum
29. März 2023 10:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. ist das Land Nordrhein-Westfalen im Besitz von Bunkereinrichtungen oder Bunkern auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen?<< Antragsteller:in >> 2. Wenn in welcher Anzahl? << Antragsteller:in >> 3. Sind diese für den Zivil- und Katastrophenschutz geeinigt bzw. aktiv? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. März 2023, in der Sie Fragen zu Bunke…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abteilung Katastrophenschutz Anfrage Bunker [#274298]
Datum
5. April 2023 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. März 2023, in der Sie Fragen zu Bunkern bzw. Bunkereinrichtungen in Gelsenkirchen stellen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt keine Bunkereinrichtungen oder Bunker auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der Bau und die Bereitstellung von Schutzräumen gehört zum Bereich des Zivilschutzes, für den die Zuständigkeit beim Bund liegt. Fragen zu öffentlichen Schutzräumen beantwortet die Bürger-Hotline der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sie ist unter der Telefonnummer 0228/37787400 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung und Tipps für Notsituationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/notsituationen_node.html ). Mit freundlichen Grüßen