Abteilung Verfassungsschutz Sachstandsanfrage im Bezug auf die Partei "Alternative für Deutschland"

- alle etwaigen Gutachten zur Beurteilung des Landesverbandes NRW der Partei AfD ab dem Jahr 2019.
- alle Dokumente ab dem Jahr 2019, die Auskunft darüber geben, ob der Landesverband NRW der Partei AfD als Prüffall oder als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Sollte sich die Einstufung in diesem Zeitraum geändert haben, alle Dokumente welche alle verschiedenen Einstufungen im betreffenden Zeitraum erkennen lassen.
- Falls ein anderes Schema zur Einstufung von Organisationen in der Arbeit des Verfassungsschutzes verwendet wird, alle aktuellen Dokumente die über den Aufbau dieses Schemas Aufschluss geben, sowie alle aktuellen Dokumente welche die Verwendung dieses abweichenden Schemas begründen.
- Falls ein solches anderes Schema verwendet wird, alle Dokumente ab dem Jahr 2019, die Auskunft darüber geben wie der Landesverband NRW der Partei AfD im Kontext dieses Schemas eingeordnet wurde und wird.

Sollten für Dokumente, die unter die obigen Ausführungen fallen, Gründe des Geheimnisschutzes oder der Vertraulichkeit einer Herausgabe entgegenstehen, bitte ich hilfsweise um die Herausgabe geschwärzter Kopien der betreffenden Dokumente.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde grundsätzlich abgelehnt. Aus der Begründung der Ablehnung ergibt sich jedoch als Information von wesentlichem Interesse, dass der Landesverband der AfD NRW, zum Zeitpunkt der Anfrage, nicht als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung geführt wurde.

"Das VG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 24. Februar 2021 (Az. 20 K
5100/19 - NRWE) rechtskräftig festgestellt, dass der Verfassungsschutz-
behörde eine Berichterstattung über sog. Prüffälle nicht erlaubt ist, son-
dern erst bei dem Vorliegen hinreichend gewichtiger tatsächlicher An-
haltspunkte für einen Extremismusverdacht eine öffentliche Berichterstat-
tung zulässig ist. Derartig gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte beste-
hen derzeit nicht, so dass eine Berichterstattung ausscheiden muss." (Bescheid vom 30.01.2024, S. 2 Abs. 3)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    2. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abteilung Verfassungsschutz Sachstandsanfrage im Bezug auf die Partei "Alternative für Deutschland" [#295793]
Datum
29. Dezember 2023 20:32
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle etwaigen Gutachten zur Beurteilung des Landesverbandes NRW der Partei AfD ab dem Jahr 2019. - alle Dokumente ab dem Jahr 2019, die Auskunft darüber geben, ob der Landesverband NRW der Partei AfD als Prüffall oder als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Sollte sich die Einstufung in diesem Zeitraum geändert haben, alle Dokumente welche alle verschiedenen Einstufungen im betreffenden Zeitraum erkennen lassen. - Falls ein anderes Schema zur Einstufung von Organisationen in der Arbeit des Verfassungsschutzes verwendet wird, alle aktuellen Dokumente die über den Aufbau dieses Schemas Aufschluss geben, sowie alle aktuellen Dokumente welche die Verwendung dieses abweichenden Schemas begründen. - Falls ein solches anderes Schema verwendet wird, alle Dokumente ab dem Jahr 2019, die Auskunft darüber geben wie der Landesverband NRW der Partei AfD im Kontext dieses Schemas eingeordnet wurde und wird. Sollten für Dokumente, die unter die obigen Ausführungen fallen, Gründe des Geheimnisschutzes oder der Vertraulichkeit einer Herausgabe entgegenstehen, bitte ich hilfsweise um die Herausgabe geschwärzter Kopien der betreffenden Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, insbesondere angesichts der gegenwärtig noch ausstehenden Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 29.…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abteilung Verfassungsschutz Sachstandsanfrage im Bezug auf die Partei "Alternative für Deutschland" [#295793]
Datum
24. Januar 2024 11:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, insbesondere angesichts der gegenwärtig noch ausstehenden Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 29.12.2023 erlaube ich mir, vorsorglich an die Frist gemäß §5 IFG NRW zu erinnern. Einer Eingangsbestätigung sowie einer Mitteilung über den Bearbeitungsstand meines Antrags, falls die Bearbeitung mehr Zeit in anspruch nehmen sollte, sehe ich bis zum 31.01.2024 entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295793/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IF…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abteilung Verfassungsschutz Sachstandsanfrage im Bezug auf die Partei "Alternative für Deutschland" [#295793]
Datum
26. Januar 2024 06:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Leider dauert die Bearbeitung noch an. Ich komme ungefragt auf Ihren Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz NRW Antrag vom 29.12.2023
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz NRW Antrag vom 29.12.2023
Datum
30. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort