Abwandlung vom Wappen Schleswig-Holstein durch das Standesamt Achterwehr
(1) alle Unterlagen zur Erlaubnis der Verwendung von Wappen von Schleswig-Holstein durch das Standesamt Achterwehr, insbesondere zu Abwandlungen
(2) alle Unterlagen dazu, woher und von wann das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang von Gut Bossee, Bossee 3, 24259 Westensee hängt.
(3) Genehmigungen nach § 1 Hoheitszeichenverordnung,
dass das Standesamt Achterwehr das Landeswappens
von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz
(3a) verwenden darf und
(3b) von der Darstellung abweichen darf,
wenn vorhanden, wahrscheinlich ausgestellt vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht).
Das Wappen ist gesetzlich festgelegt in der Landtags-Drucksache 17/1664, Seite 7 von 11 aus dem Anhang zu § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18. Januar 1957 in der Fassung vom 29. November 2011, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein GVOBl. Schl.-H. 2011, Nr. 18, vom 22. Dezember 2011, Seite 321; Gesetz 1494/2011.
Das unter (2) erwähnte Wappen weist folgende deutliche Abweichungen auf:
(a) um das Rot des Wappens herum ist ein gelber Rand,
(b) die blauen Löwen ragen mit ihren Pfoten aus dem Wappen heraus,
(c) die blauen Löwen haben keine roten Fußnägel,
(d) die blauen Löwen haben keinerlei Bart,
(e) der Schwanz der blauen Löwen ist zu dick und zu buschig dargestellt,
(f) die Krallen der blauen Löwen sind verdreht, teilweise nur drei statt vier Krallen sichtbar,
(g) die Pupille der blauen Löwen fehlt, die Beine sind zu dünn
(h) das weiße Nesselblatt reicht zu nah an den Rand,
(i) die oberen Nägel des weißen Nesselblatts sind zu schmal dargestellt.
In einer weiteren E-Mail erhalten Sie die Gegenüberstellung vom gesetzlich festgelegten Wappen mit dem vom Standesamt Achterwehr verwendeten.
Weitere Informationen zum Wappen und seiner Verwendung
und der von der Landesregierung angestrebten einheitlichen Verwendung
finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/285432
Ergebnis der Anfrage
Vergleiche: https://fragdenstaat.de/a/285923
Zu 1: "... existiert seit vielen Jahrzehnten und
verwendet ... seit jeher im Amtsschild das Landeswappen.
Hierfür dürfte es seinerzeit eine Genehmigung gegeben haben.
Diese lässt sich allerdings nach so langer Zeit,
in der Generationen von Mitarbeitenden gewechselt haben
und auch ein Umzug stattgefunden haben dürfte,
nicht auffinden."
Zu 2: "durch den Eigentümer des Grundstücks beschafft."
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. August 2023
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13. September 2023
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