Abwassersystem in der Zielgass / Siedlerstraße / Ringstraße

Anfrage an: Gemeinde Brigachtal

1. Dokumente zum Abwassersystem die im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet in der Zielgass und der bestehenden Leitungen in der Siedlerstraße und Ringstraße stehen.

2. Dokumente und Gutachten die auf Grund von Starkregenereignissen oder Überschwemmungen für die Zielgass, die Siedlerstraße, die Ringstraße und die Gartenstraße erstellt wurden.

3. Dokumente zu Schäden der Gemeinde in der Siedlerstraße, der Ringstraße und der Gartenstraße durch Starkregenereignisse und Hochwasser seit 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    29. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Dokumente zum …
An Gemeinde Brigachtal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwassersystem in der Zielgass / Siedlerstraße / Ringstraße [#191753]
Datum
29. Juni 2020 23:15
An
Gemeinde Brigachtal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente zum Abwassersystem die im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet in der Zielgass und der bestehenden Leitungen in der Siedlerstraße und Ringstraße stehen. 2. Dokumente und Gutachten die auf Grund von Starkregenereignissen oder Überschwemmungen für die Zielgass, die Siedlerstraße, die Ringstraße und die Gartenstraße erstellt wurden. 3. Dokumente zu Schäden der Gemeinde in der Siedlerstraße, der Ringstraße und der Gartenstraße durch Starkregenereignisse und Hochwasser seit 2018.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191753/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Brigachtal
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Fragen vom 29.06.2020. Zur Frage 1: Im Anhang erhalten sie unsere D…
Von
Gemeinde Brigachtal
Betreff
Abwassersystem in der Zielgass / Siedlerstraße / Ringstraße
Datum
24. Juli 2020 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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geschwärzt
373,5 KB
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Fragen vom 29.06.2020. Zur Frage 1: Im Anhang erhalten sie unsere Dokumente zum Abwassersystem der Straßen: In der Zielgass, der Siedlerstraße und der Ringstraße. Zur Frage 2: Es wurden keine Dokumente und Gutachten aufgrund von Starkregenereignissen oder Überschwemmungen erstellt. Zur Frage 3: Da die Gemeinde keine Schäden im Zusammenhang mit Starkregenereignissen und Hochwasser seit 2018 vorweisen kann, wurden keine Dokumente erstellt. Über evtl. aufgetretenen Privatschäden hat die Gemeinde keine Information. Wir hoffen das Ihre Fragen entsprechend beantwortet wurden. Gerne können wir Ihnen zur Frage 1 weitere Auskünfte erteilen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir für weitere Auskünfte eine Verwaltungsgebühr gemäß unserer Verwaltungsgebührensatzung berechnen müssen. Freundliche Grüße