vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der Coronavirus-Impfverordnung den dort aufgeführten Personen im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zugesprochen.
Bedauerlicherweise ist vorübergehend nicht genügend Impfstoff vorhanden, damit alle Personen gleichzeitig geimpft werden können. Aufgrund dessen haben diejenigen Menschen Vorrang, bei denen im Falle einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus ein hohes oder sehr hohes Risiko eines schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlaufs besteht.
Die Impfungen der Personengruppen mit höchster Priorität (Priorisierungsgruppe 1) und mit hoher Priorität (Priorisierungsgruppe 2) sind in den meisten Kommunen fast abgeschlossen. Da der Impfstoff aber nach wie vor nur begrenzt zur Verfügung steht, kann nicht allen Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 gleichzeitig ein Impfangebot gemacht werden. Insoweit ist eine schrittweise Freischaltung erforderlich. Daher wurden die Systeme der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe seit dem 6. Mai 2021 für einzelne Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 freigeschaltet. Eine Partnerimpfung ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
Insgesamt finden in den Impfzentren im Mai rund 750.000 Erst- und 1.250.000 Zweitimpfungen statt. Das Interesse daran ist erwartungsgemäß groß: Die hierfür vorgesehenen Termine sind fast ausgebucht. Damit ist der vom Bund für den Monat Mai zur Verfügung gestellte Impfstoff für Impfzentren vollständig verplant.
Wann die Systeme der Kassenärztlichen Vereinigungen für alle weiteren Personen, die nach der Priorisierungsgruppe 3 impfberechtigt sind – insbesondere die vorerkrankten Personen mit Impfanspruch nach § 4 Nr. 2 a) – i) –, freigeschaltet werden, können wir Ihnen derzeit nicht sagen. Wir bedauern, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 6. Mai 2021 mit den Gesundheitsministerinnen und –ministern der Bundesländer beschlossen, die Impfung mit AstraZeneca unabhängig von der Priorisierung freizugeben. Nach Aufklärung durch den Arzt und eigener Risikoabwägung ist es jedem möglich, sich mit diesem Impfstoff im Rahmen der Möglichkeiten in seiner Hausarztpraxis impfen zu lassen. Das Gleiche gilt nunmehr für den Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson. Die Priorisierung für den neuen Impfstoff von Johnson & Johnson wurde ebenfalls aufgehoben. Die Besonderheit bei Johnson & Johnson ist, dass nur eine Dosis für den vollen Impfschutz benötigt wird. Insoweit bitten wir Sie, sich bei Interesse mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung zu setzen.
In den kommenden Wochen ist mit einer stetigen Steigerung der Terminkapazitäten bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu rechnen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen schon jetzt Personen aus der Priorität 3, sofern sie keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsgruppen 1 und 2 mehr haben.
Weitere Informationen zur Schutzimpfung erhalten Sie auf unserer Corona-Sonderseite: https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung.
Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden.
Alles Gute für Sie - Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen