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Abweichungsvereinbarung S-Bahn
Anfrage an:
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Die Vereinbarung mit der S-Bahn Hamburg GmbH, aus der folgt, dass die S-Bahn die in § 11 Abs. 13 des Verkehrsvertrages (auf dem Stand der in das Transparenzportal eingestellten Version) geforderten Prognosen nicht zu den ursprünglich vereinbarten Terminen an die Auftraggeber liefern muss.
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Datum1. Oktober 2019
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5. November 2019
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