Sehr
[geschwärzt],
zu dem von Ihnen angefragten Objekt gibt es keine
Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung, da dieses Haus laut Grundbuch
seit 2006 nicht den Eigentümer wechselte und demzufolge auch kein
Verkauf stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[geschwärzt]
Bezirksamt Neukölln von Berlin | Stadtentwicklungsamt
Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Tel. +
[geschwärzt], Fax +
[geschwärzt]
Mobil +
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[geschwärzt]
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
· Im Rathaus Neukölln empfehlen wir das Tragen einer
Maske.
· Gerne können Sie die Datenschutzhinweise des
Stadtentwicklungsamts
(
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/hinweise_zum_datenschutz_sep2021.pdf)
abrufen. Im Stadtentwicklungsamt (Zimmer N 6017) können Sie die
Hinweise zum Datenschutz in ausgedruckter Form erhalten.
· Das Stadtentwicklungsamt Neukölln kann Office-Dateien
nur im XML-Format (.docx, .xlsx etc.) ab Office 2007 empfangen /
versenden, Zip-Dateien nur im 7z-Format (.7z).
Bezirksamt Neukoelln von Berlin
Postadresse:
Karl-Marx-Strasse 83
12040 Berlin
E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
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[geschwärzt] [#253715]
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[geschwärzt]> 20.07.2022 13:30 >>>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung oder die
Verpflichtungserklärung in Bezug auf die Wohnobjekte Heidelberger Str.
44a.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf.
zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung
personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner
Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf
elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft
Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir
dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und
bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum
Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie
den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5
IFG Berlin.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte
mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
Anfragenr: 253715
Antwort an:
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Postanschrift
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