Abzüge der Dokumente DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011), DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012), DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009).

Abzüge der Dokumente
DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011),
DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012),
DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009).

Ich bitte ausdrücklich und ausschließlich um elektronische (papierlose) und barrierefreie Antwort. Ich bin zu 70% schwerbehindert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abzüge der Dokumente DIN E…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abzüge der Dokumente DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011), DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012), DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009). [#218721]
Datum
19. April 2021 09:13
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abzüge der Dokumente DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011), DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012), DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009). Ich bitte ausdrücklich und ausschließlich um elektronische (papierlose) und barrierefreie Antwort. Ich bin zu 70% schwerbehindert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218721/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsches Patent- und Markenamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2021 betreffend DIN-Normen [#218721] Sehr Antragst…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2021 betreffend DIN-Normen [#218721]
Datum
10. Mai 2021 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit angefügtem Schreiben beziehe ich mich auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 19.04.2021, mit dem Sie um Übersendung von Abzügen verschiedener DIN-Normen bitten. Mit freundlichen Grüßen