Administrative Wohnsitzummeldung Minderjähriger
Anzahl der in der Stadt und im Landkreis Sigmaringen erfolgten Inobhutnahmen Minderjähriger in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 . Detailinformationen zu Dauer, Verlauf und Ursachen erfolgter Maßnahmen und durchschnittlicher Verfahrensdauer im Vorfeld erfolgter Inobhutnahmen. Wie häufig wurden Inobhutnahmen für Betroffene unangekündigt vorgenommen? Wie häufig wurden diese behelfsweise auch unter Anwendung von Gewalt angeordnet? Wie gestaltete sich der durchschnittliche Personalaufwand und ab 03/2020 Hygienestandard bei Durchführung mit Gewaltmitteln angeordneter Inobhutnahmen? Sind Wohnsitzummeldungen im Zusammenhang mit Inobhutnahmen in Sigmaringen im Verfahren üblich? Wenn ja, werden diese bezügl. des Erst- oder Zweitwohnsitzes veranlasst? Welche Person ist in solchen Fällen für die Ummeldung insbesondere des Erstwohnsitzes Minderjähriger bei anschließender Heimunterbringung zB. auf die Adresse des Hauses Nazareth verantwortlich und welche Stelle der Stadtverwaltung nimmt administrative Ummeldungen dieser Art entgegen und vor? Zu welchem Zeitpunkt und welcher Gültigkeit erfolgen diese im Verfahren? Ist die Ummeldung des Erstwohnsitzes in Obhut genommener Minderjähriger in der Sigmaringer Verwaltung gegen den Willen und Kenntnis der Erziehenden und nächsten Angehörigen schon vorgekommen und wenn ja wie häufig? Wenn ja, wie wird dieses, von gegebenen Verfahrensnormen abweichende, Ummeldeverfahren begründet?
Anfrage eingeschlafen
-
Datum25. März 2022
-
27. April 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!