Administrative Wohnsitzummeldung Minderjähriger

Anfrage an: Stadt Sigmaringen

Anzahl der in der Stadt und im Landkreis Sigmaringen erfolgten Inobhutnahmen Minderjähriger in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 . Detailinformationen zu Dauer, Verlauf und Ursachen erfolgter Maßnahmen und durchschnittlicher Verfahrensdauer im Vorfeld erfolgter Inobhutnahmen. Wie häufig wurden Inobhutnahmen für Betroffene unangekündigt vorgenommen? Wie häufig wurden diese behelfsweise auch unter Anwendung von Gewalt angeordnet? Wie gestaltete sich der durchschnittliche Personalaufwand und ab 03/2020 Hygienestandard bei Durchführung mit Gewaltmitteln angeordneter Inobhutnahmen? Sind Wohnsitzummeldungen im Zusammenhang mit Inobhutnahmen in Sigmaringen im Verfahren üblich? Wenn ja, werden diese bezügl. des Erst- oder Zweitwohnsitzes veranlasst? Welche Person ist in solchen Fällen für die Ummeldung insbesondere des Erstwohnsitzes Minderjähriger bei anschließender Heimunterbringung zB. auf die Adresse des Hauses Nazareth verantwortlich und welche Stelle der Stadtverwaltung nimmt administrative Ummeldungen dieser Art entgegen und vor? Zu welchem Zeitpunkt und welcher Gültigkeit erfolgen diese im Verfahren? Ist die Ummeldung des Erstwohnsitzes in Obhut genommener Minderjähriger in der Sigmaringer Verwaltung gegen den Willen und Kenntnis der Erziehenden und nächsten Angehörigen schon vorgekommen und wenn ja wie häufig? Wenn ja, wie wird dieses, von gegebenen Verfahrensnormen abweichende, Ummeldeverfahren begründet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der in …
An Stadt Sigmaringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Administrative Wohnsitzummeldung Minderjähriger [#244631]
Datum
25. März 2022 17:52
An
Stadt Sigmaringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der in der Stadt und im Landkreis Sigmaringen erfolgten Inobhutnahmen Minderjähriger in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 . Detailinformationen zu Dauer, Verlauf und Ursachen erfolgter Maßnahmen und durchschnittlicher Verfahrensdauer im Vorfeld erfolgter Inobhutnahmen. Wie häufig wurden Inobhutnahmen für Betroffene unangekündigt vorgenommen? Wie häufig wurden diese behelfsweise auch unter Anwendung von Gewalt angeordnet? Wie gestaltete sich der durchschnittliche Personalaufwand und ab 03/2020 Hygienestandard bei Durchführung mit Gewaltmitteln angeordneter Inobhutnahmen? Sind Wohnsitzummeldungen im Zusammenhang mit Inobhutnahmen in Sigmaringen im Verfahren üblich? Wenn ja, werden diese bezügl. des Erst- oder Zweitwohnsitzes veranlasst? Welche Person ist in solchen Fällen für die Ummeldung insbesondere des Erstwohnsitzes Minderjähriger bei anschließender Heimunterbringung zB. auf die Adresse des Hauses Nazareth verantwortlich und welche Stelle der Stadtverwaltung nimmt administrative Ummeldungen dieser Art entgegen und vor? Zu welchem Zeitpunkt und welcher Gültigkeit erfolgen diese im Verfahren? Ist die Ummeldung des Erstwohnsitzes in Obhut genommener Minderjähriger in der Sigmaringer Verwaltung gegen den Willen und Kenntnis der Erziehenden und nächsten Angehörigen schon vorgekommen und wenn ja wie häufig? Wenn ja, wie wird dieses, von gegebenen Verfahrensnormen abweichende, Ummeldeverfahren begründet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244631/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Sigmaringen
Sehr geehrte [geschwärzt], eine Inobhutnahme erfolgt über das Jugendamt. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer A…
Von
Stadt Sigmaringen
Betreff
AW: Administrative Wohnsitzummeldung Minderjähriger [#244631]
Datum
28. März 2022 10:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte [geschwärzt], eine Inobhutnahme erfolgt über das Jugendamt. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Anfrage direkt an das Jugendamt beim Landratsamt Sigmaringen. Freundliche Grüße [geschwärzt] [cid:image001.png@01D35483.A680BC60] Assistentin des Bürgermeisters Stadtverwaltung Sigmaringen Fürst-Wilhelm-Straße 15 72488 Sigmaringen Tel: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.sigmaringen.de<http://www.sigmaringen.de/> ►Folgen Sie uns: [cid:image002.jpg@01D6FA4D.73BF7000] <https://www.facebook.com/stadtsigmaringen/> [cid:image003.png@01D6FA4D.73BF7000] <https://www.instagram.com/stadtsigmaringen/> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: [geschwärzt] Stadt [geschwärzt] Landkreis Sigmaringen [geschwärzt] Minderjähriger [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Detailinformationen [geschwärzt] Dauer, Verlauf [geschwärzt] Ursachen [geschwärzt] Maßnahmen [geschwärzt] durchschnittlicher Verfahrensdauer [geschwärzt] Vorfeld [geschwärzt] Inobhutnahmen. [geschwärzt] Inobhutnahmen [geschwärzt] Betroffene unangekündigt [geschwärzt]? [geschwärzt] behelfsweise [geschwärzt] Anwendung [geschwärzt] Gewalt [geschwärzt]? [geschwärzt] durchschnittliche Personalaufwand und ab 03/2020 Hygienestandard bei Durchführung mit Gewaltmitteln angeordneter Inobhutnahmen? Sind Wohnsitzummeldungen im Zusammenhang mit Inobhutnahmen in Sigmaringen im Verfahren üblich? Wenn ja, werden diese bezügl. des Erst- oder Zweitwohnsitzes veranlasst? Welche Person ist in solchen Fällen für die Ummeldung insbesondere des Erstwohnsitzes Minderjähriger bei anschließender Heimunterbringung zB. auf die Adresse des Hauses Nazareth verantwortlich und welche Stelle der Stadtverwaltung nimmt administrative Ummeldungen dieser Art entgegen und vor? Zu welchem Zeitpunkt und welcher Gültigkeit erfolgen diese im Verfahren? Ist die Ummeldung des Erstwohnsitzes in Obhut genommener Minderjähriger in der Sigmaringer Verwaltung gegen den Willen und Kenntnis der Erziehenden und nächsten Angehörigen schon vorgekommen und wenn ja wie häufig? Wenn ja, wie wird dieses, von gegebenen Verfahrensnormen abweichende, Ummeldeverfahren begründet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 244631 Antwort an: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/244631/upload/b07c539753a2d3857a205e3fbf4dc4e283773a35/ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]