ADR-Schulungsbescheinigung
Anfrage an:
Bundesamt für Logistik und Mobilität
am 31.01.2021 läuft meine ADR-Schulungsbescheinigung ab. Ich war mehrfach von meiner Firma zur Schulung angemeldet. Diese wurde aber ständig von der IHK auf Grund der Coronapandemie abgesagt.
Meine Fragen dazu
-darf ich auf Grund der Lage weiterhin gefährliche Güter transportieren?
-gibt es dafür eine Übergangszeit?
-wo bekomme ich dafür ein Schriftstück her,was mir im Fall einer Übergangszeit auf Grund der Pandemie erlaubt,weiterhin gefährliche Güter zu transportieren?
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Januar 2021
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27. Februar 2021
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