Adressen zu den Wahllokalen der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017

Anfrage an: Bundeswahlleiter

- Adressen (und Bezeichnungen) der Wahllokale der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Tim Heinzmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Adressen (und B…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Tim Heinzmann
Betreff
Adressen zu den Wahllokalen der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017 [#220702]
Datum
19. Mai 2021 18:10
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Adressen (und Bezeichnungen) der Wahllokale der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Heinzmann Anfragenr: 220702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220702/
Mit freundlichen Grüßen Tim Heinzmann
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Heinzmann, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 1…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Adressen zu den Wahllokalen der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017
Datum
20. Mai 2021 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heinzmann, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. Mai 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30474 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Heinzmann, Sie haben mit Nachricht vom 19. Mai 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30474) eine A…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid 474: Adressen zu den Wahllokalen der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017 (Az.: A34/1010001001-IF30474)
Datum
20. Mai 2021 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heinzmann, Sie haben mit Nachricht vom 19. Mai 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30474) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Adressen (und Bezeichnungen) der Wahllokale der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017 Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit: Die Gemeindebehörden bestimmen selbst, welche und wie viele Wahlbezirke zu bilden sind und in welchen Wahlräumen die Wahl stattfindet. Der Bundeswahlleiter erhält bezüglich der Lage der Wahlbezirke keine Informationen. Inwieweit die zuständigen Kreiswahlleitungen bzw. Landeswahlleitungen über entsprechende Informationen verfügen, ist dem Bundeswahlleiter nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die jeweiligen Landeswahlleitungen zu wenden. Ein Anschriftenverzeichnis der Landeswahlleitungen sowie Links zu deren Internetauftritten sind zu finden auf der Internet-Seite: https://www.bundeswahlleiter.de/service/landtagswahlen.html Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen