Sehr geehrter Herr Heinzmann,
Sie haben mit Nachricht vom 19. Mai 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30474) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Adressen (und Bezeichnungen) der Wahllokale der Wahlbezirke der Bundestagswahl 2017
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit:
Die Gemeindebehörden bestimmen selbst, welche und wie viele Wahlbezirke zu bilden sind und in welchen Wahlräumen die Wahl stattfindet. Der Bundeswahlleiter erhält bezüglich der Lage der Wahlbezirke keine Informationen. Inwieweit die zuständigen Kreiswahlleitungen bzw. Landeswahlleitungen über entsprechende Informationen verfügen, ist dem Bundeswahlleiter nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die jeweiligen Landeswahlleitungen zu wenden. Ein Anschriftenverzeichnis der Landeswahlleitungen sowie Links zu deren Internetauftritten sind zu finden auf der Internet-Seite:
https://www.bundeswahlleiter.de/service/landtagswahlen.html
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen