Adressierung von potenziellen Menschenrechtsverletzungen/Umweltrisiken in der LNG-Vorkette der Staatsfirma SEFE (Securing Energy for Europe)

Hintergrund:

Hanseatic Energy Hub (HEH) plant den Bau und Betrieb eines LNG-Importterminals (landseitig) in Stade mit einer jährlichen Regasifizierungskapazität von 13,3 Mrd. m³.

Ein wichtiger Vertragspartner für die HEH ist Securing Energy for Europe (SEFE), ehemals Gazprom Germania, jetzt im Besitz der deutschen Regierung. SEFE hat bei der HEH für 20 Jahre LNG-Importkapazitäten von 4 Mrd. m³/Jahr gebucht (https://www.hanseatic-energy-hub.de/news/detail/sefe-gruppe-sichert-sich-langfristig-kapazitaeten-in-stade/).

Am 22. Juni 2023 gab SEFE bekannt, dass es einen 20-Jahres-Vertrag über die Lieferung von 3 Mrd. m³ LNG pro Jahr mit der US Firma Venture Global unterzeichnet hat (https://www.sefe-group.com/newsroom/pressemitteilungen/sefe-unterzeichnet-langfristigen-lng-liefervertrag-mit-venture-global-lng). Damit wäre Venture der größte Lieferant von Fracking-Gas nach Deutschland. Das Unternehmen will Lieferungen aus dem Projekt Calcasieu Pass 2 - einer Erweiterung des bestehenden Exportterminals - vornehmen. Aktuell steht Venture Global im Zentrum eines massiven Rechtsstreits mit BP/Shell und weiteren Firmen (https://www.ft.com/content/0837dbef-5b59-444c-a36d-08956e59d204).

Die signifikanten Betriebsprobleme (z.B. ständiges Abfackeln ) des bestehenden Calcasieu-Pass-Terminals von Venture Global, wurden in mehreren Berichten gut dokumentiert - der jüngste Bericht wurde im Dezember 2023 veröffentlicht (https://labucketbrigade.org/wp-content/uploads/2023/12/LABB-Monitoring-Report-r7.pdf).

In diesem Bericht wird auch hervorgehoben, dass die Fischer von Cameron Parish durch die Gasexportindustrie bedroht sind - wobei Venture Global die größte Bedrohung für ihre Lebensgrundlage darstellt. Die bereits bestehenden Probleme werden sich noch verschärfen, wenn die geplanten zusätzlichen CP2-Anlagen von Venture Global in Betrieb genommen werden.

Alleine der Bau des Plaquemines-LNG-Terminal sorgt für einen signifikanten Wasserzugangs-Wettbewerb mit der Nachbargemeinde (siehe https://www.theguardian.com/us-news/2024/jan/12/louisiana-water-crisis-fossil-fuel-plant-venture-global-lng).

Da Fracking-LNG aus beiden Terminals an die SEFE per Langzeitvertrag (20 Jahre) kontraktiert wurde, obliegt natürlich dem Staatsunternehmen SEFE die Verpflichtung jetzt zu handeln!

US Gruppen haben sich auch entsprechend mit einer Einwendung im Juni 2023 gegen die Genehmigung des direkt verbundenen LNG-Importterminals in Stade ausgesprochen (https://energytransition.org/wp-content/uploads/2023/08/US-objection-against-permitting-of-LNG-importterminal-Stade_HanseaticEnergyHub.pdf).

Ein Stakeholder-Dialog der deutschen Energiewirtschaft unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales endete im September 2023 mit der Veröffentlichung des Berichts "Potenzielle Menschenrechtsrisiken entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Bereiche der deutschen Energiewirtschaft" (https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Branchendialoge/Energiewirtschaft/publikation-potenzielle-menschenrechtliche-risiken.html).

Betroffen ist in dem Kontext nicht nur SEFE, sondern anderen deutsche Unternehmen, die teilweise langfristige Verträge für Fracking-Gas unterzeichnet haben (z.B. EnBW, RWE und auch tlw. Uniper - siehe hierzu meine Ko-Publikation "Investitionen ins Klimachaos: Wie deutsche Banken und Unternehmen
Fracking-LNG-Projekte ermöglichen" - Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Energiewende/LNG/230420_Factsheet_Investitionen_ins_Klimachaos.pdf)

Fragen:

Laut § 19 Abs. 1 Satz 1 LkSG (Lieferkettengesetz) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des LkSG zuständig.

1. Sind dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bislang die negativen Auswirkungen von Fracking-LNG und der unmittelbare Link nach Deutschland bekannt gewesen?

2. Was wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - jetzt nach erfolgter substanziierter Erkenntnis - in dem Kontext unternehmen?

3. Wären Treffen mit deutschen Unternehmen, Teilnehmer*innen des oben genannten Stakeholder-Dialogs und unmittelbar betroffenen Gemeinschaften aus den USA, unter der Schirmherrschaft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sinnvoll und möglich? Falls nein, warum nicht?

4. Welche Maßnahmen werden den betroffenen deutschen Unternehmen auferlegt, um die gut dokumentierten negativen Auswirkungen in der Lieferkette zu adressieren?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 6 Follower:innen
Andy Gheorghiu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hintergrund: Hanseatic Energy Hub (H…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Andy Gheorghiu
Betreff
Adressierung von potenziellen Menschenrechtsverletzungen/Umweltrisiken in der LNG-Vorkette der Staatsfirma SEFE (Securing Energy for Europe) [#303458]
Datum
18. März 2024 12:22
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hintergrund: Hanseatic Energy Hub (HEH) plant den Bau und Betrieb eines LNG-Importterminals (landseitig) in Stade mit einer jährlichen Regasifizierungskapazität von 13,3 Mrd. m³. Ein wichtiger Vertragspartner für die HEH ist Securing Energy for Europe (SEFE), ehemals Gazprom Germania, jetzt im Besitz der deutschen Regierung. SEFE hat bei der HEH für 20 Jahre LNG-Importkapazitäten von 4 Mrd. m³/Jahr gebucht (https://www.hanseatic-energy-hub.de/news/detail/sefe-gruppe-sichert-sich-langfristig-kapazitaeten-in-stade/). Am 22. Juni 2023 gab SEFE bekannt, dass es einen 20-Jahres-Vertrag über die Lieferung von 3 Mrd. m³ LNG pro Jahr mit der US Firma Venture Global unterzeichnet hat (https://www.sefe-group.com/newsroom/pressemitteilungen/sefe-unterzeichnet-langfristigen-lng-liefervertrag-mit-venture-global-lng). Damit wäre Venture der größte Lieferant von Fracking-Gas nach Deutschland. Das Unternehmen will Lieferungen aus dem Projekt Calcasieu Pass 2 - einer Erweiterung des bestehenden Exportterminals - vornehmen. Aktuell steht Venture Global im Zentrum eines massiven Rechtsstreits mit BP/Shell und weiteren Firmen (https://www.ft.com/content/0837dbef-5b59-444c-a36d-08956e59d204). Die signifikanten Betriebsprobleme (z.B. ständiges Abfackeln ) des bestehenden Calcasieu-Pass-Terminals von Venture Global, wurden in mehreren Berichten gut dokumentiert - der jüngste Bericht wurde im Dezember 2023 veröffentlicht (https://labucketbrigade.org/wp-content/uploads/2023/12/LABB-Monitoring-Report-r7.pdf). In diesem Bericht wird auch hervorgehoben, dass die Fischer von Cameron Parish durch die Gasexportindustrie bedroht sind - wobei Venture Global die größte Bedrohung für ihre Lebensgrundlage darstellt. Die bereits bestehenden Probleme werden sich noch verschärfen, wenn die geplanten zusätzlichen CP2-Anlagen von Venture Global in Betrieb genommen werden. Alleine der Bau des Plaquemines-LNG-Terminal sorgt für einen signifikanten Wasserzugangs-Wettbewerb mit der Nachbargemeinde (siehe https://www.theguardian.com/us-news/2024/jan/12/louisiana-water-crisis-fossil-fuel-plant-venture-global-lng). Da Fracking-LNG aus beiden Terminals an die SEFE per Langzeitvertrag (20 Jahre) kontraktiert wurde, obliegt natürlich dem Staatsunternehmen SEFE die Verpflichtung jetzt zu handeln! US Gruppen haben sich auch entsprechend mit einer Einwendung im Juni 2023 gegen die Genehmigung des direkt verbundenen LNG-Importterminals in Stade ausgesprochen (https://energytransition.org/wp-content/uploads/2023/08/US-objection-against-permitting-of-LNG-importterminal-Stade_HanseaticEnergyHub.pdf). Ein Stakeholder-Dialog der deutschen Energiewirtschaft unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales endete im September 2023 mit der Veröffentlichung des Berichts "Potenzielle Menschenrechtsrisiken entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Bereiche der deutschen Energiewirtschaft" (https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Branchendialoge/Energiewirtschaft/publikation-potenzielle-menschenrechtliche-risiken.html). Betroffen ist in dem Kontext nicht nur SEFE, sondern anderen deutsche Unternehmen, die teilweise langfristige Verträge für Fracking-Gas unterzeichnet haben (z.B. EnBW, RWE und auch tlw. Uniper - siehe hierzu meine Ko-Publikation "Investitionen ins Klimachaos: Wie deutsche Banken und Unternehmen Fracking-LNG-Projekte ermöglichen" - Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Energiewende/LNG/230420_Factsheet_Investitionen_ins_Klimachaos.pdf) Fragen: Laut § 19 Abs. 1 Satz 1 LkSG (Lieferkettengesetz) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des LkSG zuständig. 1. Sind dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bislang die negativen Auswirkungen von Fracking-LNG und der unmittelbare Link nach Deutschland bekannt gewesen? 2. Was wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - jetzt nach erfolgter substanziierter Erkenntnis - in dem Kontext unternehmen? 3. Wären Treffen mit deutschen Unternehmen, Teilnehmer*innen des oben genannten Stakeholder-Dialogs und unmittelbar betroffenen Gemeinschaften aus den USA, unter der Schirmherrschaft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sinnvoll und möglich? Falls nein, warum nicht? 4. Welche Maßnahmen werden den betroffenen deutschen Unternehmen auferlegt, um die gut dokumentierten negativen Auswirkungen in der Lieferkette zu adressieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andy Gheorghiu Anfragenr: 303458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303458/ Postanschrift Andy Gheorghiu << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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