Adressliste der praktizierenden Hausärzte in Berlin

Eine Liste aller rund 3.000 praktizierenden Hausärzte in Berlin mit Adressdaten sowie Angaben zu den gesprochenen Fremdsprachen der Ärzte. Diese Informationen sind auf der Website der KV Berlin in der "Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV Berlin" prinzipiell bereits verfügbar, jedoch limitiert auf 50 Treffer.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen
Marek Sierts
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
Marek Sierts
Betreff
Adressliste der praktizierenden Hausärzte in Berlin [#253260]
Datum
13. Juli 2022 21:47
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller rund 3.000 praktizierenden Hausärzte in Berlin mit Adressdaten sowie Angaben zu den gesprochenen Fremdsprachen der Ärzte. Diese Informationen sind auf der Website der KV Berlin in der "Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV Berlin" prinzipiell bereits verfügbar, jedoch limitiert auf 50 Treffer.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 253260 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Marek Sierts
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrte Frau Sierts, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden zu den durch das IFG vorgegebenen Zeiten wie…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: Adressliste der praktizierenden Hausärzte in Berlin [#253260]
Datum
18. Juli 2022 18:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Sierts, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden zu den durch das IFG vorgegebenen Zeiten wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrte Frau Sierts, Sie bitten im Rahmen einer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIF…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: Adressliste der praktizierenden Hausärzte in Berlin [#253260]
Datum
20. Juli 2022 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Sierts, Sie bitten im Rahmen einer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) um eine Liste aller rund 3.000 praktizierenden Hausärzte in Berlin mit Adressdaten sowie Angaben zu den gesprochenen Fremdsprachen der Ärzte. Ihrem Begehren können wir nicht stattgeben. Die angefragten Informationen beziehen sich auf Daten Dritter. Die KV Berlin ist ein Sozialgeheimnisträger nach § 35 Abs. 1 Satz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) I. Bei den der KV vorliegenden personenbezogenen Daten der niedergelassenen Ärzte handelt es sich nach § 285 Abs. 3 SGB V um Sozialdaten, die dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB Abs. 1 SGB I unterliegen. Dem steht nicht entgegen, dass eben diese personenbezogenen Daten seitens der KV auf ihrer Webseite im Rahmen einer Arztsuche für die in dem erfragten Wohnumfeld oder Fachgebiet liegenden Praxen zugänglich gemacht werden. Die in der Arztsuche enthaltenen Ärzte haben für diese konkrete Verwendung mit den zusätzlich geforderten Angaben ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt. Jeder anderweitigen Verwendung der Daten steht insoweit das Sozialgeheimnis nach § 35 Abs. 1 SGB I entgegen. Nach § 17 Abs. 4 BlnIFG bleiben auf Bundesrecht beruhende Geheimhaltungsvorschriften, somit auch das Sozialgeheimnis nach § 35 Abs. 1 SGB I, unberührt. Daher besteht gegenüber der KV Berlin nach dem BlnIFG kein Anspruch auf Benennung aller Ärzte, die in der Arztsuche gefunden werden können. Mit freundlichen Grüßen