Adressscharfe Liste der corona-positiven Personen in der Stadt

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem aktuellen Artikel der Westfalenpost (https://www.wp.de/staedte/ennepetal-gevelsberg-schwelm/gevelsberg-klarheit-nach-coronafall-bei-feuerwehreinsatz-id231594343.html) hat Herr Jacobi der Zeitung gegenüber angegeben, dass "Die Feuerwehr [...] Zugriff auf eine adressscharfe Liste der corona-positiven Personen in der Stadt [hat]".

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle Dokumente, aus denen die Quelle der Daten hervorgeht
2. Eine aktuelle Fassung der Liste - selbstverständlich können alle Einträge geschwärzt werden
3. Alle Dokumente, die Informationen zum Datenschutz bei diese Liste enthalten, insbesondere:
a) die Datenschutzfolgeabschätzung
b) die Kommunikation mit dem LDI NRW
c) die Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten
d) alle Informationen, wie bei einem Datenleck vorgegangen wurde/wird/werden soll
e) wie die Betroffenen über die Verarbeitung informiert wurden

Parallel werde ich eine Beschwerde beim LDI NRW gegen diese m.E. rechtswidrige Datenverarbeitung einreichen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in einem aktuellen Artikel d…
An Kommunalverwaltung Gevelsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Adressscharfe Liste der corona-positiven Personen in der Stadt [#213088]
Datum
18. Februar 2021 13:25
An
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in einem aktuellen Artikel der Westfalenpost (https://www.wp.de/staedte/ennepetal-gevelsberg-schwelm/gevelsberg-klarheit-nach-coronafall-bei-feuerwehreinsatz-id231594343.html) hat Herr Jacobi der Zeitung gegenüber angegeben, dass "Die Feuerwehr [...] Zugriff auf eine adressscharfe Liste der corona-positiven Personen in der Stadt [hat]". Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Dokumente, aus denen die Quelle der Daten hervorgeht 2. Eine aktuelle Fassung der Liste - selbstverständlich können alle Einträge geschwärzt werden 3. Alle Dokumente, die Informationen zum Datenschutz bei diese Liste enthalten, insbesondere: a) die Datenschutzfolgeabschätzung b) die Kommunikation mit dem LDI NRW c) die Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten d) alle Informationen, wie bei einem Datenleck vorgegangen wurde/wird/werden soll e) wie die Betroffenen über die Verarbeitung informiert wurden Parallel werde ich eine Beschwerde beim LDI NRW gegen diese m.E. rechtswidrige Datenverarbeitung einreichen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde sie schnellstmöglich beantworten. Mit freundlichem…
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer E-Mail "Adressscharfe Liste der corona-positiven Personen in der Stadt"
Datum
19. Februar 2021 13:55
Status
Warte auf Antwort
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1,0 KB
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17,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde sie schnellstmöglich beantworten. Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Ihre E-Mail vom 18.02.2021 Antrag IFG - Corona Liste Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 18.…
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.02.2021 Antrag IFG - Corona Liste
Datum
19. März 2021 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 18.02.2021, in der Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) berufen. Zu Ihren Anliegen nehme ich nach der durch Sie vergebenen Nummerierung wie folgt Stellung: Zu 1: Die Daten werden der Feuerwehr der Stadt Gevelsberg durch die Kreisleitstelle bei Einsätzen übermittelt. Ziel ist die Gefahrenabwehr für die im Einsatz befindlichen Feuerwehrleute. Zu 2: ein Einsatzbefehl der Feuerwehr ist geschwärzt beigefügt. Weitere Seiten wurden vor dem Versand entfernt, da es sich um organisatorische Daten der Feuerwehr handelt. Zu 3a: ich habe dem Verantwortlichen im Vorfeld die Empfehlung ausgesprochen, dass keine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen ist, da die Voraussetzung aus Artikel 35 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit dem Erwägungsgrund 91 ihrer Meinung nach nicht vorliegen. Zu 3b: es gab bisher keine Kommunikation mit der LDI zu diesem Thema Zu 3c: die in 3a angesprochene Bewertung der DSB ist beigefügt. Zu 3d: der Meldeprozess ist beigefügt Zu 3e: ich sehe hier den Regelungspunkt des § 32 Abs. 1 Ziffer 2 Bundesdatenschutzgesetz einschlägig, da die Information immer kurzfristig bei Gefahr im Verzug übermittelt werden. Grundsätzlich verbleiben diese aber bei der Kreisleitstelle. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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AW: Ihre E-Mail vom 18.02.2021 Antrag IFG - Corona Liste [#213088] Sehr << Anrede >> vielen Dank für …
An Kommunalverwaltung Gevelsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 18.02.2021 Antrag IFG - Corona Liste [#213088]
Datum
20. März 2021 15:59
An
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der angefragten Informationen. Nach den Ausführungen von Herrn Jacobi hat sich mir zuerst ein anderes Bild ergeben, welches jedoch anscheinend nicht mit der Realität übereingestimmt hat. Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise über die Leitstelle ist dem gegenüber natürlich deutlich besser! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213088/