Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in 2023 wurde mit einer Erhöhung in Höhe von 6% für die Sätze in der FwEVO geworben.
Zum Jahresende wurde bekannt, dass die FwEVO rückwirkend zum 01.01.2023 um 6% erhöht wird, und zum 01.01.2024 nochmals um 6%.
Die Einsatzkräfte, wie auch ich, haben uns über diese Anerkennung gefreut.
Machen wir doch, gerade im Bereich der Ausbildung einen wichtigen Job, für den die Landeseinrichtung keine Kapazitäten hat.
Inzwischen habe ich die Rückwirkende Zahlung für mein Ausbildergeld in 2023 erhalten. Doch es waren keine 6%.
Ich habe mich an meine Verwaltung gewandt, hier hat man mir die Änderungssatzung zur Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung gezeigt (der Verwaltung liegt selbst die Änderung nur als Mail vor, da Sie online nicht abrufbar ist, https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-FeuerwEntschVRPV5P11 kommt nur eine Fehlermeldung.
Hier geht hervor, dass die Aufwandsentschädigung für Ausbilder von 16,17€/h auf 17,00€/h und 2024 auf 18,00€/h erhöht wurde.
16,17€ +6% wären jedoch 17,14€, hier werden den Ausbildern entsprechend für jede Stude 0,14€ vorenthalten
6% auf die 17,14 wären dann 18,17€ statt der gewährten 18€
Sicherlich nur "Kleinvieh", das bekanntlich auch Mist macht, aber bei ~100 Ausbilderstunden jährlich schon in gewaltiger Tritt ins den .....
Wie kommt es dazu, dass hier offensichtlich die Beträge auf volle € abgerundet wurden?
Werden und wurden auch die Ministerbezüge bei jeder Runde entsprechend auf den nächsten tausender abgerundet? Das wäre ja nicht mehr als fair
Antwort verspätet
-
Datum24. März 2024
-
27. April 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!