Änderung des Handelsgesetzbuchs (Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuches
Anfrage an:
Bundesamt für Justiz
mit Gültigkeit zum 19. November 2020 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches die Verjährungsfrist von Ordnungsgeldverfahren für die versäumte Einreichung von Jahresabschlüssen von 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert hat. Ab wann greift dieses Gesetz? Behalten Ordnungsgeldandrohungen, die ein Jahr zuvor zugestellt wurden, die vorherige Verjährungsfrist von 2 Jahren?
Anfrage abgelehnt
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Datum2. November 2022
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6. Dezember 2022
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