Änderung GO NRW (Änderung § 48 Abs. 2 weggefallen)
Anfrage an:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- bei Ihnen vorhandene Informationen, wieso die folgenden Änderungen nicht in der Reform der GO NRW aus diesem Jahr vorhanden sind, d.h. aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurden:
"10. § 48 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Bei Ausschluss der Öffentlichkeit ist namentlich abzustimmen; § 50 Absatz 1 Satz 5 bleibt
unberührt.“ "
Dazu auch Ihre Stellungnahme hier aus Dezember 2021:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6205.pdf
Anfrage erfolgreich
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Datum23. August 2022
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27. September 2022
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