Änderung Namensrecht Doppelnamen

Sehr geehrte Damen und Herren,
wann kann mit einer Änderung des Namenrechts bezüglich der Einführung echter Doppelnamen bei Eheschließung, auch für gemeinsame Kinder, gerechnet werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, wann k…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung Namensrecht Doppelnamen [#266434]
Datum
28. Dezember 2022 14:40
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann mit einer Änderung des Namenrechts bezüglich der Einführung echter Doppelnamen bei Eheschließung, auch für gemeinsame Kinder, gerechnet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266434/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Dezember 2022. Ich fasse Ihre E-Ma…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Änderung Namensrecht Doppelnamen [#266434] - BMJ-ID: [30311002]
Datum
30. Dezember 2022 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Dezember 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Nach dem Willen der Koalitionsparteien soll in dieser Legislaturperiode das Namensrecht liberalisiert werden. Im Koalitionsvertrag ist unter Zeile 3412 f. vorgesehen: „Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.“ Entsprechend dieser Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag werden das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Reform des Namensrechts vorantreiben. Genaue Angaben, welche Vorschläge in eine Reform übernommen werden, sowie zu einem detaillierten Zeitplan des Reformvorhabens können derzeit nicht gemacht werden. Das BMJ veröffentlicht auf seiner Webseite unter www.bmj.de - Service - Aktuelle Gesetzgebungsverfahren die Entwürfe und nachfolgend den weiteren Verlauf des gesetzgebungsverfahren. Hier können Sie sich informieren. Ich bedaure, Ihnen lediglich in diesem beschränkten Umfang Auskunft erteilen zu können und hoffe, dass die Ausführungen dennoch behilflich waren. Mit freundlichen Grüßen