Äpfel aus Südamerika bzw. Nicht-EU-Ländern

Wie viel Tonnen CO2 werden ausgestoßen anteilig für den Import von Äpfeln und Kartoffeln aus Nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel Südamerika nach Deutschland oder anderen EU-Ländern. Wie viele Kilometer legen diese Lebensmittel zurück und welche Unternehmen fragen diese an? Was gedenkt die EU gegen den Import von diesen Lebensmitteln unter anderem zu tun, um den CO2 Ausstoß zu reduzieren? Wird der Abbau dieser heimischen Lebensmittel in der EU gefördert und wird über ein Importverbot diskutiert?

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  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Tonnen C…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Äpfel aus Südamerika bzw. Nicht-EU-Ländern [#257849]
Datum
26. August 2022 14:57
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Tonnen CO2 werden ausgestoßen anteilig für den Import von Äpfeln und Kartoffeln aus Nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel Südamerika nach Deutschland oder anderen EU-Ländern. Wie viele Kilometer legen diese Lebensmittel zurück und welche Unternehmen fragen diese an? Was gedenkt die EU gegen den Import von diesen Lebensmitteln unter anderem zu tun, um den CO2 Ausstoß zu reduzieren? Wird der Abbau dieser heimischen Lebensmittel in der EU gefördert und wird über ein Importverbot diskutiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257849/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Eingangsbestätigung und Beantwortung der Anfrage vom 26.08.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit …
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Eingangsbestätigung und Beantwortung der Anfrage vom 26.08.2022
Datum
2. September 2022 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 26.08.2022 mit der Sie die Beantwortung der nachfolgenden Fragen verlangen: · Wieviel Tonnen CO² werden anteilig für den Import von Äpfeln und Kartoffeln aus Nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel Südamerika nach Deutschland oder anderen EU-Ländern ausgestoßen? · Wie viele Kilometer legen diese Lebensmittel zurück und welche Unternehmen fragen sie an? · Was gedenkt die EU gegen den Import von diesen Lebensmitteln zu tun, um den CO² Ausstoß zu reduzieren? · Wird der Abbau dieser heimischen Lebensmittel in der EU gefördert und wird über ein Importverbot diskutiert? Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) begehren. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat, muss ich Ihnen mitteilen, dass der BLE diese Informationen nicht vorliegen und daher Ihre Fragen nicht beantwortet werden können. Gegebenenfalls könnte jedoch für Sie das "Umweltbundesamt" ein Ansprechpartner sein. Ich hoffe, Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen