AfD Staende in Mülheim an der Ruhr

Über die Facebookseite der Afd Mülheim erfahren die Bürgerinnen erst später das ein Informationsstand in Mülheim stattgefunden hat. Wo und wie werden interessierte Bürgerinnen vorab darüber informiert ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Üb…
An Stadt Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AfD Staende in Mülheim an der Ruhr [#298250]
Datum
25. Januar 2024 10:00
An
Stadt Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über die Facebookseite der Afd Mülheim erfahren die Bürgerinnen erst später das ein Informationsstand in Mülheim stattgefunden hat. Wo und wie werden interessierte Bürgerinnen vorab darüber informiert ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298250/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Mülheim an der Ruhr
Sehr << Antragsteller:in >> über erteilte Genehmigungen für Infostände erhält lediglich der Antragste…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreff
WG: [Vorgang: 3160630] WG:AfD Staende in Mülheim an der Ruhr [#298250]
Datum
30. Januar 2024 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> über erteilte Genehmigungen für Infostände erhält lediglich der Antragstellende eine Mitteilung in Form der beantragten Genehmigung. Eine Information der Öffentlichkeit über genehmigte Infostände im Stadtgebiet erfolgt durch die Stadtverwaltung Mülheim nicht. Eine Veröffentlichung der Standtermine oder das Bewerben der Stände liegt ganz im Ermessen des Strandbetreibenden und seiner Verantwortung. Freundliche Grüße