afghanische Ortskräfte

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Informationen zur folgenden Problematik / deren Lösung:

Warum wird Ortskräften die VOR 2013 z.B. in Feyzabad, Kunduz oder Mazar E Sherif für die Bundeswehr / Bundesrepublik arbeiteten in der aktuellen Lage keine Unterstützung bei der Bemühung um Ausreise gewährt ? Zuvor war in z.B. Badakshan die Regierung an der Kontrolle, nun sind es aber Taliban, die auch ehemalige Ortskäfte des PRT Feyzabad bedrohen. Mit der Schließung der siplomatischen Kanäle sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, ihre Anliegen um Unterstützung / Schreie um Hilfe mitzuteilen.

Dieses Verhalten AA / Bund ist in höchtem Maße verantwortungslos und hierdurch beschämend und kann / wird Menschenleben kosten, deren Blut dann an den Füllfederhaltern der Schreibtischtäter in den Ministerien klebt - leider vermutlich meist oder immer folgenlos.

Mit der gebührenden Hochachtung

Dieterle

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Christoph Dieterle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Christoph Dieterle
Betreff
afghanische Ortskräfte [#228741]
Datum
23. September 2021 11:30
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur folgenden Problematik / deren Lösung: Warum wird Ortskräften die VOR 2013 z.B. in Feyzabad, Kunduz oder Mazar E Sherif für die Bundeswehr / Bundesrepublik arbeiteten in der aktuellen Lage keine Unterstützung bei der Bemühung um Ausreise gewährt ? Zuvor war in z.B. Badakshan die Regierung an der Kontrolle, nun sind es aber Taliban, die auch ehemalige Ortskäfte des PRT Feyzabad bedrohen. Mit der Schließung der siplomatischen Kanäle sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, ihre Anliegen um Unterstützung / Schreie um Hilfe mitzuteilen. Dieses Verhalten AA / Bund ist in höchtem Maße verantwortungslos und hierdurch beschämend und kann / wird Menschenleben kosten, deren Blut dann an den Füllfederhaltern der Schreibtischtäter in den Ministerien klebt - leider vermutlich meist oder immer folgenlos. Mit der gebührenden Hochachtung Dieterle
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Dieterle Anfragenr: 228741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228741/ Postanschrift Christoph Dieterle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Dieterle

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Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr geehrter Herr Dieterle, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: WG: afghanische Ortskräfte [#228741] [87d09573-0232-473f-ae52-a5f517a4fecd]
Datum
23. September 2021 15:40
Status
Warte auf Antwort
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr geehrter Herr Dieterle, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantwortet werden kann. Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Afghanistan finden Sie unter www.diplo.de/ausreise-afg. [www.diplo.de/ausreise-afg.] Deutschland hat kein umfassendes humanitäres Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige. Ortskräfte und Personen, die von der Bundesregierung bis zum Ende der abgeschlossenen militärischen Evakuierungsaktion namentlich als besonders gefährdet identifiziert worden sind, werden direkt kontaktiert und informiert, sobald für sie eine Aufnahmezusage vorliegt.  Für Afghaninnen und Afghanen, die nicht unter diesen Personenkreis fallen, gelten unverändert die Einreiseregeln des deutschen Aufenthaltsrechts und die Pflicht zur Beantragung eines Visums, weitere Informationen hier. Wenn Sie sich als deutscher Staatsangehöriger derzeit noch in Afghanistan aufhalten, tragen Sie Ihre vollständigen Daten (einschließlich Ihrer Passnummer) bitte ein unter https://afg.diplo.de [https://afg.diplo.de] . Weitere Informationen finden Sie hier. [https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg] Deutschland hat seine humanitäre Hilfe für Afghanistan bereits um 100 Millionen Euro aufgestockt und plant auch ein weitergehendes finanzielles Engagement, um neben Afghanistan auch die Nachbarstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu unterstützen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.diplo.de/2481588 [www.diplo.de/2481588]           Mit freundlichen Grüßen